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Krankenversicherung: Viele Rentner können Beiträge zurückfordern

Etliche deutsche Rentner haben in den vergangenen Jahren zu hohe Krankenversicherungsbeiträge gezahlt. Da der Gesetzgeber betriebliche Renteneinkommen zu hoch belastete, können Versicherte nun bis Ende Dezember ihr Geld zurückfordern.

Viele Rentner können Beiträge zurückfordern. Quelle: dpa
Viele Rentner können Beiträge zurückfordern. Quelle: dpa

BERLIN. Millionen pflichtversicherte Rentner haben in den vergangenen Jahren von ihren Betriebsrenten zu hohe Beiträge für ihre gesetzliche Krankenversicherung gezahlt. Bislang forderten die Kassen nämlich auch Beiträge auf jenen Teil der Betriebsrente, der allein mit Beiträgen der Arbeitnehmer finanziert wurde. Dies war aber nach einem bereits im September veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig. Betroffen sind vor allem Arbeitnehmer, die eine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung nach einem Jobwechsel allein fortgeführt haben.

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Jetzt forderte der Spitzenverband der Krankenkassen Betroffene auf, zu viel gezahlte Beiträge rechtzeitig bis zum 31. Dezember zurückzufordern. Da für Beiträge zur Krankenversicherung eine Verjährungsfrist von vier Jahren gelte, drohten andernfalls die Rückzahlungsansprüche für 2006 verlorenzugehen. Auch Versicherte, die bereits Widerspruch gegen ihre Beitragsbescheide eingelegt hätten, sollten sich bei ihrer Kasse melden.

Der Rückzahlungsanspruch gilt sowohl für laufende Betriebsrenten als auch für Kapitallebensversicherungen, bei denen die Leistung bei Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt wurde. Hier wird die Beitragszahlung auf den ausgezahlten Betrag auf zehn Jahre verteilt. Rechtlich noch nicht geklärt ist, ob ein Erstattungsanspruch auch für allein durch Beiträge der Arbeitnehmer finanzierte Rentenansprüche von Pensionskassen oder Pensionsfonds besteht. „Hierzu bedarf es nach unserer Einschätzung weiterer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts“, hieß es beim Kassenverband auf Anfrage.

Für die Zukunft haben viele Versicherungsunternehmen angekündigt, den privat finanzierten Teil von Betriebsrenten in den Rentenbescheiden getrennt auszuweisen und der Krankenkasse nur den Teil der Versorgungsbezüge zu melden, der über Arbeitgeberbeiträge mitfinanziert wurde.

  • 20.12.2010, 12:53 UhrAnonymer Benutzer: Hellstern

    Hallo, die Lebensversicherung teilte mir mit, daß die berechnung auf den private Vorsorge beruhenden Anteils, wegen der verschiedenen Methoden, vorest nicht erfolgen kann. KV ist von mir informiert !

  • 20.12.2010, 11:53 UhrAnonymer Benutzer: Beitragszahler

    Rentner zahlen effektiv nur 50% der beiträge auf ihre Renten (nämlich nur "Arbeitnehmerbeiträge"), die Arbeitnehmer auf ihren Lohn zahlen müssen (nämlich Arbeitnehmer+ Arbeitgeberbeiträge), obwohl für sie im Schnitt die doppelte Menge an Leistungen aus der KV bezahlt werden.

    Die bevorzugung wichtiger Wähler ist eben gewollt.

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