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Krankenversicherungen: Kleine Kassen fürchten AOK-Kartell

Die Regierung steht vor einer heiklen Aufgabe: Wie viel Wettbewerbsrecht verträgt die Krankenversicherung? Kleine Kassen berfürchten im Kostenwettbewerb gegen die AOK unterzugehen, sollte diese die Preise vorgeben können.

Kleine Kassen befürchten dass im Falle des geplanten Arzneimittelneuordnungsgesetzes AOK und Co. Vorteile im Kostenwettbewerb hätten. Quelle: dpa
Kleine Kassen befürchten dass im Falle des geplanten Arzneimittelneuordnungsgesetzes AOK und Co. Vorteile im Kostenwettbewerb hätten. Quelle: dpa

BERLIN. Die Furcht vor einem immer mächtigeren Kartell aus wenigen großen Krankenkassen greift um sich – und das nicht nur bei Vertragspartnern wie der Pharmaindustrie. Auch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) formieren sich jetzt Unterstützer einer konsequenteren Wettbewerbsaufsicht über das eigene System. Sie durchkreuzen damit die Strategie der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), nach deren Ansicht die Regierung am besten das Kartellrecht generell aus dem Sozialsystem heraushalten sollte.

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„Wer Wettbewerb in der Krankenversicherung will, der muss auch Krankenkassen an den Maßstäben des Kartellrechts messen – jedenfalls dort, wo sie explizit in Konkurrenz zu einander agieren sollen“, sagte Raimund Nossek, Chef des Landesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) für Rheinland-Pfalz und Saarland. Er vertritt ein Bündnis, in dem sich auch etwa die einst im Handwerk beheimateten Innungskassen (IKK) engagieren.

Im Zentrum der Kontroverse steht das geplante Arzneimittelneuordnungsgesetz, mit dem die Regierung auch die Anwendung des Kartellrechts auf die GKV erweitern will. Die AOK hatte schon ein Gutachten ins Feld geführt, wonach dies prinzipiell europarechtswidrig sei.

Kurz vor Beginn der parlamentarischen Beratung über das neue Gesetz stehen nun als erstes dem GKV-Spitzenverband, dem offiziell legitimierten Dachorgan aller Krankenkassen, heikle interne Abstimmungen bevor: Er will heute seine Position zu dem Gesetz klären.

Dass es noch nachjustiert werden sollte, darin stimmen viele Experten überein. Sonst drohe Rechtsunsicherheit, weil die Kartellkontrolle dann teilweise auch bei sogenannten Kollektivverträgen greifen würde – dort also, wo Kassen gesetzlich sogar beauftragt sind, gemeinsam statt einzeln zu agieren. Strittig ist aber, in welche Richtung nachjustiert werden soll.

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