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Krisenregeln: EU-Kommission will mehr Macht für die Aufsicht

Die EU-Kommission will mit neuen Regeln zur Finanzaufsicht dafür sorgen, dass die geplanten neuen Aufsichtsinstitutionen ihrer Aufgabe gerecht werden können. Diese sollen mehr Kompetenzen bekommen, um im Krisenfall schneller handeln zu können.

Hauptgebäude der EU-Kommission in Brüssel: Neue Regeln braucht der Kontinent. Quelle: Christoph Papsch
Hauptgebäude der EU-Kommission in Brüssel: Neue Regeln braucht der Kontinent. Quelle: Christoph Papsch

BRÜSSEL/FRANKFURT. Ein bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelter Systemrisikorat soll künftig Verwerfungen an den Finanzmärkten früher erkennen, aber: "Der Wert solcher Risikowarnungen wird begrenzt sein, solange auf Bankebene keine entsprechenden Gegenmaßnahmen durchgesetzt werden können", heißt es in einem Konsultationspapier der Kommission, das dem Handelsblatt vorliegt. Die Behörde will das Papier Anfang November veröffentlichen, um Meinungen zu den darin aufgeworfenen Fragen einzuholen.

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Ein Schwerpunkt ist das Bestreben, das Insolvenzrecht für Banken europaweit zu vereinheitlichen. "Ohne eine solche Harmonisierung wird es weiterhin sehr schwierig sein, grenzüberschreitend tätige Bankengruppen zu restrukturieren", heißt es in dem Papier. Insgesamt müsse sich das europäische Krisenmanagement im Falle drohender Banken-Pleiten deutlich verbessern, heißt es dem Papier. Drei neue EU-Aufsichtsagenturen für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte sollen künftig für grenzüberschreitende Aufsichtsfragen zuständig sein. Die Gesetzentwürfe dazu und zum Finanzstabilitätsrat hatte die EU-Kommission vergangene Woche vorgelegt. Noch fehlt es den neuen Institutionen aber an durchgreifenden Kompetenzen und einem klaren Rechtsrahmen.

Hintergrund ist die Befürchtung, dass im Krisenfall die Rettung einer europäischen Großbank mit Auslandstöchtern und Filialen an den nationalen Interessen der beteiligten EU-Mitgliedstaaten scheitern könnte. Während der Finanzkrise hatten die Fälle Dexia und Fortis vor Augen geführt, dass diese Gefahr besteht. Der drohende Zusammenbruch der beiden Großbanken hatte die Regierungen Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs gezwungen, ihre Rettungsaktionen über Nacht zu koordinieren. Die Ad-hoc-Rettungsaktionen seien "improvisiert und schlecht organisiert" verlaufen, kritisiert die EU-Kommission nun in ihrem Papier. Damit habe die EU noch mehr finanzielle Instabilität und Wettbewerbsverzerrungen riskiert. Das unkoordinierte Vorgehen der beteiligten Staaten habe auch zu Rechtsunsicherheit und zu unnötig hohen Kosten für Steuerzahler geführt. Die EU benötige deshalb jetzt einen verbindlichen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Lösung von Bankenkrisen.

Zu den besonderen Problemen der Rettung oder Abwicklung internationaler Banken gehört die Lastenverteilung. Die nationalen Behörden, die die Kosten tragen, neigen dazu, Geldflüsse ins Ausland zu unterbinden, um ihre eigene Belastung in Grenzen zu halten. Werden aber die Grenzen dicht gemacht, funktioniert der konzerninterne Liquiditätsausgleich nicht mehr und Ableger der jeweiligen Bank in anderen Ländern können allein dadurch in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Mit klaren Regeln zur Lastenteilung könnte dieser Tendenz zur Abschottung nach den Brüsseler Vorstellungen begegnet werden.

Der Kommission ist bewusst, dass ein neues Regelwerk zur Lösung von Bankenkrisen in den Mitgliedstaaten auf erhebliche Widerstände stoßen dürfte. Das gilt insbesondere für Eingriffe in das nationale Insolvenzrecht. "Das Insolvenzrecht ist eng verknüpft mit anderen nationalen Rechtsgebieten etwa dem Eigentums-, Vertrags- und Handelsrecht", heißt es in der Kommissionsmitteilung. Die Schwierigkeit einer europäischen Harmonisierung des Insolvenzrechts dürfte daher nicht unterschätzt werden. Von Regulierern und Bankvertretern will die Kommission unter anderem wissen, welche zusätzlichen Instrumente die Aufseher brauchten und ob Abwicklungspläne für systemrelevante Banken hilfreich wären.

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