
BERLIN. Eine vertragliche Regelung zwischen Bundesregierung und Kernkraftwerksbetreibern zur Abschöpfung von Zusatzgewinnen bei einer Laufzeitverlängerung ist nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff verfassungswidrig. Das geht aus der Zusammenfassung eines Gutachten Waldhoffs für das Bundesumweltministerium hervor. In der Zusammenfassung, die dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, im Gegensatz zu einer vertraglichen Regelung sei die Einführung einer allgemeinen Kernbrennstoffsteuer mit verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben vereinbar.
Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Betreibern und Regierung sei dagegen nicht nur ein "Störfaktor im grundgesetzlichen System der Gewaltenteilung, sondern strapaziert auch Grundfragen der parlamentarischen Demokratie", schreibt Waldhoff. Die verfassungspolitischen Auswirkungen einer solchen Vereinbarung wären verheerend.
Das Gutachten steht im krassen Widerspruch zu den Plänen der Kernkraftwerksbetreiber. Sie bekämpfen die Brennelementesteuer mit allen Mitteln, weil sie befürchten, dass sie je nach politischer Ausrichtung künftiger Bundesregierungen als Druckmittel eingesetzt und kontinuierlich erhöht werden könnte. Die Unternehmen bieten der Bundesregierung daher den Abschluss eines "Energiewirtschaftsvertrages" an, in dem sie sich verpflichten wollen, der Bundesregierung für jede über die bestehende Laufzeitbegrenzung hinaus produzierte Megawattstunde Strom eine bestimmte Geldzahlung zu leisten. Das Geld soll in einem Fonds gesammelt werden. Die Bundesregierung hält sich derzeit noch offen, ob sie sich auf eine vertragliche Lösung mit der Branche einlassen will. In den kommenden Wochen solle eine Grundsatzentscheidung fallen
Eine "informale Verständigung" zwischen Regierung und Kernkraftwerksbetreibern im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens zur Verlängerung der Laufzeiten komme einem "Ausverkauf von Hoheitsrechten" gleich, heißt es in der Zusammenfassung des Gutachtens.
Das Gutachten sei "ein Brandbrief an Bundeskanzlerin Merkel mit dem Resümee: Der im Wahlkampf von der CDU angekündigte Deal 'Laufzeitverlängerung gegen Geld' ist verfassungsrechtlich unzulässig. Merkel sollte dies anerkennen und die Laufzeitverlängerung endlich aufgeben", sagte Tobias Münchmeyer von Greenpeace.
Die Grünen hatten also doch Recht mit der behauptung, daß Solar- und Windkraft weniger teuren Strom liefern als Atomkraft. Die Leute in den siebzigen und achtzigern müssen völlig verblendet gewesen sein als sie diese Atommeiler gebaut haben! Deshalb "schöpfen" wir jetzt die "überschüssigen" Gewinne von den Atomkraftwerken ab, und werfen sie der Solar- und Windbranche in den Rachen, weil diese trotz dem Einspeisevergütungs-Wucherpreis für ihren unzuverlässigen Strom immer noch Appetit auf mehr Euros haben.
Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass erstens wir bürger noch länger mit dem Risiko AKW leben müssen und zusehen können wie unsere Kinder mit dem ganzen atomaren Müll den wir ihnen hinterlassen auskommen. Zweitens hat Herr Waldoff vollkommen Recht damit, dass hier die Demokratie in hohem Maße angegriffen wird. Die Grundsatzentscheidung die gefällt werden muss, ist nicht nur die, ob AKWs abgeschaltet werden, sondern die, ob sich unsere Regierung kaufen lässt. Das ist eine Tatsache, mag sie auch noch so nett verpackt werden. Die resultierenden Einnahmen wären ein Tropfen auf dem heißen (Finanz-)Stein. Die Abschaltung allerdings - endlich - ein großer Schritt in eine verantwortungsvolle Zukunft.
Hirte sie haben mit ihrer Meinung meine volle Unterstützung.
Danke
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