Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) stößt mit seiner Initiative für eine effizientere Steuerverwaltung bei den Ländern auf harten Widerstand. In der Föderalismuskommission zeichnet sich keine Mehrheit für eine Zentralisierung der Steuerverwaltung ab – der Bund kann sich nicht durchsetzen.
BERLIN. Die Mehrheit der Bundesländer lehnt nicht nur eine Bundessteuerverwaltung ab, sondern auch alle anderen Vorschläge des Ministers, Teile der Steuerverwaltung zu zentralisieren. Das geht aus dem Bericht einer Arbeitsgruppe der Föderalismuskommission hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.
Die Arbeitsgruppe sollte für die nächste Kommissionssitzung in der kommenden Woche die bisher vorliegenden Vorschläge sortieren. Ziel der Arbeitsgruppe war es auch, alle Vorschläge mit Blick auf ihre Umsetzbarkeit hin zu bewerten. Das zweite Ziel erreichte die Arbeitsgruppe nicht: Ihr Abschlussbericht schneidet lediglich die gegensätzlichen Positionen von Bund und Ländern gegen einander.
Die Föderalismuskommission will zum einen eine wirksamere Schuldengrenze im Grundgesetz verankern, und zum anderen bis zum Ende der Wahlperiode die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern neu ordnen. Vor allem die Finanzamtsstrukturen sollen modernisiert werden. Einig ist sich die Bund-Länder-Kommission dabei nur, dass die Finanzämter effizienter arbeiten sollen. Die Länder-Mehrheit will aber auf gar keinen Fall, dass der Bund die Finanzämter von den Ländern übernimmt und künftig alle Gemeinschaftssteuern verwaltet.
„Die Beherrschung der Finanzverwaltung ist letztlich auch eine Machtfrage“, argumentieren die Länder in dem Papier: Eine Bundessteuerverwaltung würde nach und nach dazu führen, dass die Länder nur noch Zuwendungsempfänger des Bundes seien. In der Hoheit über die Steuerverwaltung würde sich die „Eigenstaatlichkeit der Länder besonders nachdrücklich dokumentieren“.
Steinbrück glaubt dagegen auf Basis eines Kienbaum-Gutachtens, dass eine Bundessteuerverwaltung Effizienzgewinne bis zu elf Mrd. Euro jährlich in die Staatskassen spülen könnte. Aus seiner Sicht fehlen Mindeststandards für Personaleinsatz, technische Ausstattung und Prüfungsfrequenzen. Einen echten Wettbewerb der Länder könne es nicht geben, solange bundeseinheitliche Kriterien dafür fehlten. Die notwendige Abstimmung über Verwaltungsregeln und Formulare für alle Bundesländer und über den Auftritt Deutschlands in der EU machten die Steuerverwaltung langsam und ineffizient.
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Die Länder weisen die Vorwürfe zurück: Die Kienbaum-Studie und der Bericht des Bundesrechnungshofes von 2006, auf die Steinbrück seine Argumentation stützt, beruhten auf veralteten Daten. „Die Situation heute ist nicht die von 2006“, sagte der Bayrische Finanzstaatssekretär Georg Fahrenschon (CSU) dem Handelsblatt. So sei die einheitliche Datenverarbeitung mit dem IT-Verfahren „Konsens“ bereits Wirklichkeit. „Elf Länder nutzen die neue Plattform, die übrigen werden in diesem Jahr folgen“, sagte Fahrenschon. Milliarden an Effizienzgewinnen gebe es gar daher nicht mehr. „Es wird ein weiteres Paket zur engeren Zusammenarbeit der Länder geben, aber keine Bundessteuerverwaltung“, sagte er über das Ergebnis der Föderalismuskommission voraus.
Die Länder werfen außerdem dem Bund vor, dass er die neuen Möglichkeiten der ersten Föderalismusreform gar nicht nutze. Der Finanzminister kann seither Regeln für Bund und Länder über den Steuervollzug und die länderübergreifende Zusammenarbeit festsetzen sowie fachliche Weisungen erlassen - wenn die Länder zustimmen. „Der Bund macht hiervon bislang keinen Gebrauch“, meinen die Länder.
Steinbrück wiederum hält dieses Recht erst dann für nutzbar, wenn es als „allgemeines fachliches Weisungsrecht“ in der Verfassung verankert wird - denn bisher würden Bund und Länder diese Norm unterschiedlich auslegen. Effizienter werde die Verwaltung schließlich nur, wenn schnell entschieden werden könne - ohne lange Abstimmungsprozesse in 16 Ländern.
Die einzige Änderung, die eventuell an den Zuständigkeiten möglich scheint, betrifft nach dem Arbeitsgruppenpapier die Versicherungsteuer: Zusammen mit der Feuerschutzsteuer wären die Länder bereit, die Verwaltung dem Bund zu überlassen. Dies würde allerdings ohne Kompensation den Bund 100 Mill. Euro jährlich kosten - wozu Steinbrück allerdings nicht bereit ist.


