Die Länder weisen die Vorwürfe zurück: Die Kienbaum-Studie und der Bericht des Bundesrechnungshofes von 2006, auf die Steinbrück seine Argumentation stützt, beruhten auf veralteten Daten. „Die Situation heute ist nicht die von 2006“, sagte der Bayrische Finanzstaatssekretär Georg Fahrenschon (CSU) dem Handelsblatt. So sei die einheitliche Datenverarbeitung mit dem IT-Verfahren „Konsens“ bereits Wirklichkeit. „Elf Länder nutzen die neue Plattform, die übrigen werden in diesem Jahr folgen“, sagte Fahrenschon. Milliarden an Effizienzgewinnen gebe es gar daher nicht mehr. „Es wird ein weiteres Paket zur engeren Zusammenarbeit der Länder geben, aber keine Bundessteuerverwaltung“, sagte er über das Ergebnis der Föderalismuskommission voraus.
Die Länder werfen außerdem dem Bund vor, dass er die neuen Möglichkeiten der ersten Föderalismusreform gar nicht nutze. Der Finanzminister kann seither Regeln für Bund und Länder über den Steuervollzug und die länderübergreifende Zusammenarbeit festsetzen sowie fachliche Weisungen erlassen - wenn die Länder zustimmen. „Der Bund macht hiervon bislang keinen Gebrauch“, meinen die Länder.
Steinbrück wiederum hält dieses Recht erst dann für nutzbar, wenn es als „allgemeines fachliches Weisungsrecht“ in der Verfassung verankert wird - denn bisher würden Bund und Länder diese Norm unterschiedlich auslegen. Effizienter werde die Verwaltung schließlich nur, wenn schnell entschieden werden könne - ohne lange Abstimmungsprozesse in 16 Ländern.
Die einzige Änderung, die eventuell an den Zuständigkeiten möglich scheint, betrifft nach dem Arbeitsgruppenpapier die Versicherungsteuer: Zusammen mit der Feuerschutzsteuer wären die Länder bereit, die Verwaltung dem Bund zu überlassen. Dies würde allerdings ohne Kompensation den Bund 100 Mill. Euro jährlich kosten - wozu Steinbrück allerdings nicht bereit ist.

