
BerlinDer parteilose Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat die Kritik seines bayrischen Amtskollegen Markus Söder (CSU) an angeblich mangelhafter Umsetzung der Schuldenbremse für die Bundesländer zurückgewiesen. „Wir haben mit dem Stabilitätsrat und der Konsolidierungshilfen-Vereinbarung bereits Sanktionsmechanismen etabliert, die über die Regelungen auf europäischer Ebene deutlich hinausgehen“, sagte er dem Handelsblatt. Diese Regeln habe Bayern mitgestaltet. “Es sollte aus meiner Sicht daher eher um die positive Ausgestaltung der bundesdeutschen Finanzarchitektur nach 2020 gehen", sagte er.
Söder hatte Sanktionen für Bundesländer verlangt, die die Schuldenbremse nicht einhalten. Die vier am höchsten verschuldeten Bundesländer, darunter Berlin, die derzeit Konsolidierungshilfen von Bund und den übrigen Ländern erhalten, müssen ihre Haushalte überwachen lassen und verlieren das Geld, wenn sie vom Konsolidierungspfad abweichen.
„Was in Europa gilt, das muss auch in Deutschland gelten“, hatte der CSU-Politiker Söder in einem am Sonntag veröffentlichten „Focus“-Interview gesagt. Er werde eine Reform des Länderfinanzausgleichs erst noch einmal auf dem Gesprächsweg versuchen. Sollte das nicht funktionieren, „dann werden wir eine europäische Initiative starten und vorschlagen, dass die gleichen Sanktionen, die jetzt für europäische Staaten gelten sollen, auch auf die Regionen angewendet werden“, sagte der Minister. „Das, was die Griechen leisten müssen, können auch Bremen und Berlin schaffen.“
Das System des Länderfinanzausgleichs sei in der derzeitigen Form dauerhaft nicht aufrechtzuerhalten, leistungsfeindlich und ungerecht, sagte Söder. „Wer in Deutschland unsolide wirtschaftet, soll weniger aus dem Länderfinanzausgleich bekommen. Das wäre ein faires System - wie in Europa so in unserem Land“, sagte Söder.
In dem bis 2019 geregelten Länderfinanzausgleich zahlen Bayern, Baden-Württemberg und Hessen den allergrößten Teil des Ausgleichs an Länder mit niedrigeren Steuereinnahmen. Zu den größten Nehmerländern gehören Berlin und Bremen. Die Geberländer haben schon mehrfach mit Klage vor dem Verfassungsgericht gedroht, um den Länderfinanzausgleich zu ändern.
Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Länder bei normaler Konjunktur ab 2020 keine neuen Schulden machen dürfen. Der Bund muss schon 2016 soweit sein, ihm wird aber ein jährlicher Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zugestanden. Viele Euro-Staaten haben inzwischen ebenfalls Schuldenbremsen in ihren Verfassungen verankert. In dem geplanten Fiskalpakt sollen alle EU-Länder eine Schuldenbremse einführen und das strukturelle Defizit unter 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts halten. Bei Verstoß drohen Sanktionen.
Mit Material von Reuters
Man frage mal einen Insolvenzverwalter, wie sinnvoll es ist, ein zahlungsunfähiges Unternehmen mit einer Geldstrafe zu belegen?!
Richtig, Blödsinn!
natürlich ist es politisch viel korrekter in allen bundesländern die schuldenbremse in die landesverfassungen aufzunehmen und dann ist alles paletti.
es gilt das alte strauß wort: eher legt ein mops einen würstchenvorrat an, als ein politiker geldreserven. deshalb gibt es nur eins: richtige strafen, und am besten für die politiker persönlich: nur für die jahre mit schuldenabbau werden pensionsanprüche erworben oder werden volle diäten gezahlt.
Genau !
Wann wird ihnen die Luft abgedreht ? Böhrnsen,Kraft,Wowereit alles Geldvernichter der SPD und im großen und ganzen mit wenig bis kein Wirtschaftsverstand ausgestattet .
Wer Versprechungen macht , von denen er vorher weiß das er sie nicht einlösen kann , darf dies nicht mit schulden realisieren ! Frau Kraft ist ein noch viel besseres beispiel .
Söder for President (Bundeskanzler ) !!!!
8 Kommentare
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