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05.01.2009 
„Liechtenstein-Prozess“

Lange Haft für Kontodaten-Klau gefordert

von Dirk Mueller-Thederan

Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Rostock hat im "Liechtenstein-Prozess" dafür plädiert, dass die Angeklagten mehrjährige Haftstrafen verbüßen sollen. Die Männer stehen im Verdacht, die Liechtensteinische Landesbank (LLB) und vier ihrer Kunden mit gestohlenen Kontodaten um mehrere Millionen Euro erpresst zu haben.

Beim "Liechtenstein-Prozess" geht es um den Diebstahl von Kontobelegen von LLB-Kunden durch einen Mitarbeiter der Bank. Foto: apLupe

Beim "Liechtenstein-Prozess" geht es um den Diebstahl von Kontobelegen von LLB-Kunden durch einen Mitarbeiter der Bank. Foto: ap

ROSTOCK. Für die mutmaßliche Erpressung der LLB mit potenziellen Schwarzgeldkonten deutscher Kunden soll der Hauptangeklagte für sechs Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die beiden Mitangeklagten sollen jeweils drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Staatsanwalt Martin Fiedler wirft ihnen "banden- und gewerbsmäßige Erpressung in einem besonders schweren Fall" vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer außerdem für den Hauptangeklagten eine anschließende Sicherheitsverwahrung, wegen der Gefahr, die von ihm weiter ausgeht. Hintergrund ist das lange Vorstrafenregister. Für Dienstag sind Plädoyers der Verteidiger geplant.

Bei dem Prozess, der am Montag nach 40 Verhandlungstagen wieder aufgenommen wurde, geht es um den Diebstahl von Kontobelegen von LLB-Kunden durch einen Mitarbeiter der Bank. Unter noch ungeklärten Umständen, aber womöglich über einen ebenfalls kriminellen Mittelsmann, gelangten die Daten in die Hände des Hauptangeklagten Michael F. Der und drei Mitstreiter sollen die Bank damit dann um mindestens neun Millionen Euro erpresst haben. Die Angeklagten bestreiten das. Ein Verfahren war wegen Erkrankung eines Angeklagten abgetrennt worden.

Michael F., der im September 2007 verhaftet wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, hat eingeräumt, die "vertrauliche Ware" zu besitzen. Im vergangenen August hat er über seine Verteidigung rund 1000 Kontobelege dem Gericht übergeben. Er hofft im Gegenzug auf ein milderes Urteil. Seine Verteidigerin Leonore Gottschalk-Solger hatte angekündigt, auf Freispruch zu plädieren, weil sich die LLB selbst mit ihrer Kontoführung kriminell verhalten haben.

Das Gericht hat bereits wissen lassen, dass die Angeklagten mit einer "erheblichen Strafmilderung" rechnen könnten, weil sie Kontobelege herausgegeben haben.

Der Fall, obwohl ähnlich, steht nicht im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Kontobelegen der Liechtensteiner LGT Treuhand. Diese Unterlagen waren mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes für fünf Millionen Euro angekauft worden. Der prominenteste Fall der daraufhin erfolgten Steuerrazzien im vergangenen Frühjahr betraf den dann zurückgetretenen Post-Vorstandsvorsitzenden Klaus Zumwinkel. Er steht derzeit in Bochum vor Gericht. Der Prozess in Rostock um die mutmaßliche Erpressung der LLB zieht aber vor diesem Hintergrund mehr Aufmerksamkeit auf sich.

Dem deutschen Fiskus könnte der Prozess Steuereinnahmen womöglich in mehrstelliger Millionenhöhe bescheren. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters gab es bereits eine ganze Reihe von Selbstanzeigen, nachdem die Kontobelege übergeben wurden.

Das Finanzamt Bochum habe dem Gericht kurz vor Weihnachten eine Liste mit Geldern auf Konten der LLB geschickt, die Kunden der Bank dem deutschen Finanzamt verschwiegen hätten, sagte Richter Dirk Fischer in Rostock. Nur die Fälle, die er zu Beginn der Verhandlungen aufzählte, summieren sich demnach auf Mehrsteuern von rund 640 000 Euro. Davon entfielen allein auf eine Gärtnerei in Nordrhein-Westfahlen 527 900 Euro.

Außerdem habe die Staatsanwaltschaft Mannheim das Rostocker Gericht wissen lassen, dass ein "Anfangsverdacht" zu weiteren Steuerhinziehungen bestehe. Allerdings seien diese "im fünf- oder sogar nur im vierstelligen Bereich", sagte Fischer. Angesichts der vielen Fälle rechnen Beobachter indes damit, dass der Fiskus Steuernachzahlungen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe erhalten könne.

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