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Liveblog ESM: „Märkte haben Stopp des ESM zum Teil eingepreist"

Im Eilschritt wollte Karlsruhe prüfen, ob der Bundestag bei der Euro-Rettung angemessen beteiligt war. Der Finanzminister machte Druck, der Bundesbankpräsident hörte sich ganz anders an. Die Verhandlung in der Nachlese.

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190 Kommentare

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  • 12.07.2012, 22:01 UhrJohannRoth

    Der Bundesbankpräsident ist nach meiner Meinung befangen. Die Bundesbank verlor und verliert drastisch Zuständigkeiten an die Europäische Zentralbank.

  • 11.07.2012, 16:29 UhrRechner

    'Ameise' sagt
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    Andernfalls, so lautet die Argumentation, würde die Entscheidungshoheit des Bundestags durch die Hintertür hinfällig. Zumindest immer dann, wenn weitreichende Beschlüsse des ESM nicht einstimmig fallen müssen. Wo bleiben Sie mit Ihrer Einstimmingkeit? Ich bitte um Argumente.
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    Ich wüßte nicht, welche *weitreichenden* Beschlüsse des ESM nicht einstimmig gefaßt werden müßten.

    Siehe Artikel 5 (6) (a) - (m).

    Im "Eilverfahren", das 85% der Stimmen erfordert, hat Deutschland mit seinen 27 % der Stimmrechte übrigens auch eine Sperrminorität.

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    Das, was mich bei alledem so wundert:

    Die deutschen Interessen sind bei der Ausgestaltung des ESM wesentlich besser berücksichtigt worden als bei der Verfassung der EZB.

    Warum haben die ESM-Gegner von Gauweiler bis Hertha D.G. nicht bei der EZB-Gründung besser aufgepaßt?

    Da liegen die Risiken.

    Daß die Feinde Deutschlands bei der EZB-Gründung gefeixt haben, kann ich mit schon vorstellen.

    Und warum sie jetzt einen shitstorm gegen den ESM losgetreten haben ebenso.

  • 11.07.2012, 15:54 UhrRechner

    'Ameise' sagt
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    Das Mitbestimmungsrecht des Bundestages bzgl. des ESM ... ist nämlich nur im deutschen ESM-Gesetz verankert, welches vor wenigen Tagen im Bundestag verabschiedet wurde; nicht aber in dem ESM-Vertrag, den die europäischen Regierungen beschlossen haben. Das Gesetz bindet die Bundesregierung also nur gegenüber dem Parlament, nicht aber gegenüber den Vertragspartnern.
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    Stimmt soweit.

    Eine Bindung der Bundesregierung gegenüber den Vertragspartnern ist allerdings nicht, was wir wollen.

    Sondern eine Bindung des ESM an die Bundesregierung. Und die ist dadurch gegeben, daß alle wichtigen Fragen vom Gouverneursrat nur einstimmig, also mit den Stimmen des Vertreters der Bundesregierung, beschlossen werden können.

    'Ameise' sagt
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    Damit sich auch der Gouverneursrat an die Zustimmung des Bundestages halten muss, hätte die Bundesregierung diesen Vorbehalt bei der Ratifizierung des ESM-Vertrags in einer Protokollnotiz anmelden müssen. Dann wäre er auch für die übrigen Mitglieder des Fonds völkerrechtlich bindend gewesen.
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    Nein - das ist nicht erforderlich.

    Vielmehr ist das Stimmverhalten des Vertreters der Bundesregierung per Bundesgesetz an das Votum des Bundestages gebunden, und das Verhalten des Gouverneursrats ist per ESM-Vertrag (wg. Einstimmigkeitserfordernis) an das Stimmverhalten des Vertreters der Bundesregierung gebunden.

    A bindet B, und B bindet C => A bindet C.

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    Die Zustimmungserfordernis des Bundestages für die Zustimmung des Vertreters der Bundesregierung im Gouverneursrat ist zur Zeit nicht für alle Fälle geregelt, in denen der Gouverneursrat einstimmig oder mit 85% Mehrheit entscheiden muß.

    Ich würde wünschen, daß das BVG eine Ausweitung der Fälle veranlaßt.

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