
HB BERLIN. Nach der Massenpanik bei der Love-Parade wird dem Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland auch in der CDU der Rücktritt nahe gelegt. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, sagte am Donnerstagabend im ZDF, sein Parteifreund Sauerland trage die politische Verantwortung und hafte damit auch politisch für mögliche Fehler seiner Mitarbeiter. „Ob ich eine Verfügung unterschrieben habe oder nicht, ist völlig zweitrangig“, sagte der CDU-Politiker.
Bosbach sagte, er könne verstehen, dass Sauerland nicht mit einem Rücktritt den Eindruck eines möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Schuldeingeständnisses erwecken wolle.
Das Amt eines Bürgermeisters sei aber nicht nur mit Würde, sondern gelegentlich auch mit einer Bürde verbunden. Zudem seien Politiker abhängig vom Vertrauen der Bürger. Er würde sich wünschen, dass Sauerland „selber zu der richtigen Entscheidung kommt und nicht nur auf Druck von außen reagiert“, fügte Bosbach hinzu.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, stimmte Bosbach in der Sendung zu: „Wo kommen wir überhaupt hin, wenn nicht 21 Tote Anlass dafür sind, politische Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten?“ Sauerland, den er seit Jahrzehnten als anständigen Menschen schätze, sei seiner Aufgabe als Behördenleiter nicht gerecht geworden.
Auch die CSU im Bundestag dringt auf einen Rücktritt Sauerlands. „Auch wenn der Duisburger Oberbürgermeister Sauerland keine Genehmigung persönlich unterschrieben hat, trägt er dennoch die politische Verantwortung für das, was seine Stadtverwaltung tut oder unterlässt“, sagte der Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn nun Stimmen laut werden, dass Sauerland wegen eines möglichen Verlusts seiner Pensionsansprüche im Amt bleiben will, muss er diesen Vorwurf unverzüglich - am besten durch einen Rücktritt - widerlegen.“
Dass Sauerland sich mit solcher Vehemenz an sein Amt klammert, könnte auch finanzielle Gründe haben. Der CDU-Politiker würde bei einem freiwilligen Rücktritt seine komplette Pension verlieren. Das berichtete die „Neue Presse“ unter Berufung auf den Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen. Verloren wären damit auch die Pensionsansprüche, die sich Sauerland vor der Wahl 2004 in langen Jahren als Oberstudienrat im benachbarten Krefeld erworben hat. „Das ist knallhart“, zitiert die Zeitung den Justiziar des Steuerzahlerbundes, Heinz Wirz. Sauerland müsse sich in diesem Fall in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern.
In Duisburg hatten Hunderte Menschen bei einer Demonstration vor dem Rathaus Sauerlands Rücktritt gefordert. Auch die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Innenminister Ralf Jäger drängten den CDU-Politiker zum Rückzug.
Sauerland selbst lehnte dies weiter strikt ab und wies auch jede persönliche Verantwortung zurück. Über persönliche Konsequenzen will er erst entscheiden, wenn die Ursache des Unglücks geklärt ist. Bei der Love-Parade waren 21 Menschen erdrückt und mehr als 500 verletzt worden.
Verliert ein (politischer)beamter bei Rücktritt seine totale Pension bzw. Pesionsansprüche? ich glaube nein! Schließlich wären die dann an die Deutsche Rentenversicherung nachzuzahlenden sehr hohen Arbeitgeberanteile für die bisherige ges.beamtenzeit rentenwirksam. Der o.g. Justitiar des Steuerzahlerbunds sollte daher doch bitte gefälligst genau rechnen:
Wie groß wäre der Rentenanspruch eines o.g. 55-zig Jährigen, der auf seinem Rentenkonto nur (die höchsten) Arbeitgeberanteile angesammelt habe, denn dieser Fall tritt ein, wenn ein beamter seinen Dienst quittiert. Dieser Rentenanspruch wird natürlich noch dadurche erhöht, dass ein ehemaliger Ob noch bis zum 66. LJ also noch mindestens 11 Jahre weiterhin angestellt arbeiten und gesetzlich krankenversichert sein kann. Schließlich leben wir ja in einem Sozialstaat!! Vielleicht könnte er auch über Sonderregelungen des beamtenrechts wieder in den vorherigen beamtenstatus (A 14) oder ähnliche beamtenlaufbahnen übernommen werden.Dann gilt u.U. die beamtenzeit als Ob pensionsfördernd für das neue beamtenamt und eine mögliche private Krankenversicherung könnte weiter laufen.
Die sofortige Pension mit 55 auf basis Ob-Gehalt gibt es bei Rücktritt natürlich nicht! Hierzu ist wohl die Abwahl notwendig!
Also lassen wir doch mal den Justiair des Steuerzahlerbundes modellartig rechnen!
Auf seine parteineutralen Rechenergebnisse sollte man sehr gespannt sein!
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