Bund und Länder streiten ab heute auf einer Konferenz über das Arbeitslosengeld II. Es geht um die Frage, wer künftig die Langzeitarbeitslosen betreuen soll. Drei Jahre nach ihrem Start droht der zentralen Sozialreform ein schwerer Rückschlag.
Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Hilfe für Langzeitarbeitslose wieder umgekrempelt werden. Foto: dpa
BERLIN. Wenn die Regierung eines Zentralstaats Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen will, dann wird sie sich fragen, wie man die Betroffenen effektiv fördern und fordern kann. Und wenn die Regierung geeignete Konzepte gefunden hat, wird sie diese umsetzen. Das ist hierzulande anders: In Deutschland gibt es eine Bundesregierung, 16 Länder und das Bundesverfassungsgericht. Die vermeintlich wichtigsten Fragen lauten daher: Wer ist zuständig? Wer soll zahlen? Und was erlaubt das Grundgesetz?
Drei Jahre und vier Monate nach dem Start der Arbeitsmarktreform Hartz IV treffen sich heute in Berlin die Arbeits- und Sozialminister der Länder zu einer Sonderkonferenz mit dem Ziel, die Hilfe für Langzeitarbeitslose wieder umzukrempeln. Auslöser ist nicht etwa ein Befund, dass die wichtigste Sozialreform der vergangenen Jahrzehnte ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele verfehlt habe. Anlass ist ein Verfassungsgerichtsurteil aus der Weihnachtszeit des vergangenen Jahres.
Danach verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn Bund und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften kooperieren, um die Hilfe für Langzeitarbeitslose anzubieten. Und bundesweit 347 regionale „Argen“ sind nun einmal das tragende Organisationsprinzip von Hartz IV. Nach dem Karlsruher Urteil stellen sie eine unzulässige „Mischverwaltung“ dar, die spätestens Ende 2010 aufgelöst sein muss. Das Problem dabei: Reißen sich nicht alle Beteiligten von Bund, Ländern und Kommunen am Riemen, hebt eine scheinbar nur verwaltungstechnisch und staatsrechtlich interessante Frage womöglich die ganze Reform aus den Angeln.
Tatsächlich beschreiben Beteiligte das, was bisher hinter den politischen Kulissen läuft, als Ansammlung „strategischer Scharmützel, wie man sie selten erlebt hat“. Zugleich berichten Praktiker, ebenfalls hinter vorgehaltener Hand, dass bereits ernste Gefahren für die künftige Qualität der Hilfe für Langzeitarbeitslose erkennbar seien: Den Jobcentern mit ihren insgesamt mehr als 60 000 Mitarbeitern drohe eine Abwanderung ausgerechnet der besonders Qualifizierten. Schon heute nutzten zunehmend mehr Jobcentermitarbeiter passende Gelegenheiten, um auf andere Karrierewege in der öffentlichen Verwaltung zu wechseln, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie bei den Kommunen.
Rot-Grün hatte das umstrittene Konstrukt der Arbeitsgemeinschaft erfunden, um bei der Zusammenlegung der kommunalen Sozialhilfe mit der vom Bund finanzierten Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II eine koordinierte Betreuung sicherzustellen. Die BA bringt ihre Kompetenz für Arbeitsvermittlung ein, die Kommunen flankierende Angebote der Sozialämter, die für Benachteiligte am Arbeitsmarkt besonders wichtig sind – etwa Schuldnerberatung und Suchthilfe.
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Das Konstrukt war von Beginn an umstritten. Da „Argen“ keine eigene Personalhoheit haben, mussten sich BA-Mitarbeiter und Bedienstete der Kommunen mit unterschiedlichen Personalvertretungsstrukturen zusammenraufen. In der Startphase gab es ständig Reibereien, welcher der zwei Träger das Sagen hat. Nun aber brechen mit dem gerichtlich erzwungenen Umbau auf politischer Ebene alte Fundamentalkonflikte auf, die in der Praxis gerade halbwegs gelöst schienen. Die Gräben laufen kreuz und quer zwischen Parteien, Regionen und staatlichen Ebenen.
Auf der einen Seite kämpft der Deutsche Landkreistag an vorderster Front dafür, jetzt alle operative Kompetenz den Kommunen zu geben. Nur das erlaube eine „ganzheitliche Hilfeleistung“ aus einer Hand, heißt es in einem Appell von 24 Landräten, davon zehn Sozialdemokraten. Auf der anderen Seite hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) das Modell eines „kooperativen Jobcenters“ entwickelt, bei dem die gerichtlich geforderte Trennung von Bund und Kommune quasi nur im „Backoffice“ greifen soll, nicht aber am „Frontdesk“. Faktisch handelt es sich um eine Einladung an die Kommunen, ohne formalen Rahmen freiwillig mit der zu kooperieren.
Infografik: Der Eingriff zeigt Wirkung
Sympathie für dieses Modell hat, trotz etlicher Einwände, der Deutsche Städtetag. Dazwischen liegen Ansätze wie jener der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens (CSU). Sie will der BA die Federführung bei der Jobvermittlung für Langzeitarbeitslose lassen. Dafür will sie neben den flankierenden Hilfen auch die Auszahlung von Arbeitslosengeld II und Wohnkosten in die Hände der Kommunen legen. Denn damit, so die Idee, müssten sich die Langzeitarbeitslosen wenigsten ihre Geldleistungen nicht bei zwei verschiedenen Stellen holen.
Hauptfinanzier von Hartz IV soll indes nach der Mehrheit der vorliegenden Konzepte der Bund bleiben. Die Kostenfrage ist auch die größte Hürde für die Befürworter einer rein kommunalen Lösung: Zwar würden viele Landräte und Bürgermeister die Hilfe für Langzeitarbeitslose gern allein steuern. Das Kostenrisiko steigender Arbeitslosigkeit bei einem Konjunktureinbruch wollen sie aber nicht übernehmen. Umgekehrt sind weder Union noch SPD in der Großen Koalition geneigt, aus dem Bundesetat für etwas zu zahlen, was sie selber nicht steuern könnten.
Das Wichtigste, mahnt Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, sei eine zügige, praktikable Lösung. „Ich kann nur allen raten, jetzt einen Grundsatzstreit zu vermeiden.“ Der größte Schaden drohe, wenn das Thema in den Bundestagswahlkampf gezogen werde. Heute Nachmittag wollen die Länder Auskunft geben, wie es um die Zukunft der Arbeitsmarktreform steht.
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Anspruchsvolles Ziel
Kern der Arbeitsmarktreform Hartz IV war die Fusion zweier Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose zu einem effizienteren System: Die alte kommunale Sozialhilfe für Erwerbsfähige und die alte Arbeitslosenhilfe des Bundes wurden zum 1. Januar 2005 durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Das sollte ein koordiniertes, effizientes Fördern und Fordern ermöglichen, um den Abbau der in Deutschland überproportional hohen Langzeitarbeitslosigkeit voranzubringen. Zudem sollte es die Staatskasse entlasten – ein Ziel, das bisher verfehlt wird.
Schwierige Struktur
Eine Kooperation von Bund und Kommunen ist verfassungsrechtlich schwierig. Um Bundesagentur für Arbeit (BA) und Sozialhilfeträger trotzdem zusammenzubringen, schuf Rot-Grün das Modell der Arbeitsgemeinschaft. Rund 350 Städte und Kreise nutzen es zurzeit, das Verfassungsgericht hat es aber für unzulässig erklärt. Daneben bestehen 69 sogenannte Optionskommunen. Sie können im Zuge eines befristeten Modellversuchs die Hartz-IV-Leistungen alleine verwalten – ohne Mitwirkung der BA. Dies hatte 2004 der CDU-dominierte Bundesrat durchgesetzt. In 20 Regionen setzen BA und Kommune Hartz IV ohne formale Kooperation um.
Personal
Insgesamt arbeiten bei den Hartz-IV-Jobcentern etwa 63 000 Beschäftigte. Den größten Teil stellt die BA, 18 000 stehen auf den Gehaltslisten der Kommunen. Nun droht ein Exodus der besten Mitarbeiter, weil ihnen die Berufsperspektiven wegen des Streits über die Zukunft der Jobcenter-Verwaltung zu ungewiss sind.


