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08.01.2009 
Im Gespräch mit: Ilse Aigner

„Mehr Rechte für Anleger bei Falschberatung“

von Peter Müller

Shoppen im Internet? Für Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist das selbstverständlich, doch ein gewisses Restunwohlsein bleibt auch bei ihr. Schnell ein Häkchen gesetzt und schon sind die eigenen Daten unterwegs zu Dritten. Im Handelsblatt-Interview spricht Aigner über Datenschutz, Finanzberatung und ihre ganz persönliche Vorstellung vom mündigen Verbraucher.

Verbraucherministerin Aigner: "Jeder muss selbst überlegen, wo er freiwillig seine Daten angibt." Foto: dpaLupe

Verbraucherministerin Aigner: "Jeder muss selbst überlegen, wo er freiwillig seine Daten angibt." Foto: dpa

Frau Ministerin, kaufen Sie auch gelegentlich im Internet ein?

Ich darf es gar nicht sagen, aber so sehr ich Geschäfte in meiner Heimat mag, ich gehe nicht gern shoppen und habe oft auch nicht die Zeit dazu. Daher bestelle ich auch im Internet.

Haben Sie dabei ein gutes Gefühl?

Das hängt davon ab, bei welcher Firma man einkauft. Ein gewisses Restunwohlsein bleibt aber, vor allem, wenn Kreditkartennummern angegeben werden müssen. Ich lass mir das dann immer per Rechnung schicken, aber das geht halt nicht überall.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier warnt vor einem Supergau beim Datenschutz. Hat er Recht?

Das ist schon ein Problem. Denken Sie daran, wie schnell man ein Kästchen anklickt, in dem man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt und gleichzeitig sein Einverständnis erteilt, dass die Daten weitergeben werden dürfen. Das muss getrennt werden. Aber es muss natürlich schon jeder selbst überlegen, wo er freiwillig seine Daten angibt: Das gilt für Kundenkarten, für Gewinnspiele – da muss einem einfach bewusst sein, dass die Daten weiterverkauft werden.

Wie kann man Leute greifen, die Daten unbefugt weitergeben?

Im neuen Datenschutzgesetz wollen wir das Listenprivileg streichen, das nach heutiger Rechtslage in gewissem Umfang die Weitergabe von Daten erlaubt. Das sieht die Wirtschaft natürlich skeptisch. Zudem ist illegale Datenweitergabe jetzt schon strafbar. Das Strafmaß wird heute nur in keiner Weise ausgeschöpft: Wer Betrug begeht, kann mit bis zu fünf Jahren bestraft werden, beim Ausspähen von Daten droht jetzt schon eine Strafe von drei Jahren. Das sollten die Gerichte ausschöpfen. Ein Beispiel: wir hatten seit 2003 gerade mal 24 Strafanträge wegen Datenmissbrauchs, illegaler Erhebung oder Verarbeitung. Die meisten Fälle davon im letzten Jahr. Insgesamt gab es gerade mal 257 Bußgelder und Verwarnungen. Ein bisschen ist das wie beim Gammelfleischskandal. Da haben auch alle nach schärferen Gesetzen gerufen, während die bestehenden gar nicht angewandt worden sind. Erst als die öffentliche Empörung da war, ist der erste Verantwortliche ins Gefängnis gewandert. Mit dem Druck der Öffentlichkeit werden wir auch beim Datenschutz viel erreichen.

Nach einer Studie verlieren die Bürger jährlich bis zu 30 Mrd. Euro wegen falscher Beratung bei Banken und Versicherungen. Sind die Deutschen zu sorglos?

Man darf nicht pauschal urteilen. Banken haben das Interesse, Kunden langfristig an sich zu binden, und werden sie deshalb in der Regel gut beraten. Aber es gibt auch schwarze Schafe. Die überlegen nicht, was das Beste für den Anleger ist, sondern was die höchste Provision einbringt. Hier muss demnächst mehr Transparenz herrschen. Defizite sehe ich auf vielen Feldern: beim Wissen über Finanzdinge, bei der Ausbildung von Beratern und bei der Beratung selbst.

Wie kann man das Wissen in Finanzfragen verbessern?

Ich würde mir wünschen, dass schon in den Schulen mehr dazu unterrichtet wird. Aber es ist nicht nur Aufgabe der Schulen, für die Befähigung der Verbraucher zu sorgen. Wir entwickeln jetzt eine Checkliste, wonach Verbraucher bei Beratungsgesprächen genau fragen müssen. Bei hohen Renditen etwa drängt sich die Frage nach dem Risiko einfach auf.

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