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20.06.2008 
Regulierung des Finanzmarktes

Mehr Schutz für Unternehmer

von Frank M. Drost

Nach langem Fingerhakeln einigt sich die Koalition auf striktere Regeln bei Beteiligungen. Ein wichtiger Schritt, findet Finanzminster Peer Steinbrück. Doch Investoren laufen bereits Sturm gegen die geplante Regelung.

BERLIN. Einheimische Unternehmen sollen künftig stärker vor aggressiven Investoren geschützt werden. Das ist das zentrale Ziel des Risikobegrenzungsgesetzes, das der Bundestag am 27. Juni verabschieden will. Der Bundesrat folgt am 4. Juli. Das Gesetz soll nach Verkündung gelten.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat die Gesetzesinitiaitve mit folgenden Worten gerechtfertigt: "Wir wollen verhindern, dass leistungsfähige Unternehmen durch die übermäßige Belastung mit Krediten ausgeplündert und zukunftsfähige Unternehmen allein aus kurzfristigen Renditeerwägungen zerschlagen werden." Mit Blick auf die eingeleiteten Maßnahmen kommt Rainer Süßmann, Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Lovells, allerdings zu einem anderen Schluss: "Das Ziel, unerwünschten Entwicklungen aus der Tätigkeit von Finanzinvestoren entgegenzuwirken, wird mit dem Gesetz nicht erreicht."

Monatelang hing das Gesetzesvorhaben in der Schwebe, da sich die Koalition nicht über Details beim Weiterverkauf von Immobilienkrediten einigen konnte, was ebenfalls im Risikobegrenzungsgesetz geregelt wird. Mit der Verständigung auf mehr Transparenzregeln und dem Verzicht auf ein Sonderkündigungsrecht beim Verkauf eines Immobilienkredits durch die Bank haben CDU/CSU und SPD jetzt den Weg frei gemacht für das Gesetz.

Die Freude darüber ist beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) deutlich zu spüren. "Das Risikobegrenzungsgesetz wird die Transparenz von Investoren gegenüber der Finanzaufsicht und den Emittenten deutlich verbessern", sagte der BDI-Kapitalmarktrechtsexperte Jan Wulfetange dem Handelsblatt.

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