Das Hauptargument gegen Mindestlöhne bleibt, dass sie Jobs gefährden. Mehr Lohn um den Preis geringerer Beschäftigungschancen ist kein Teilhabe-Rezept. Ebenso wenig passt dazu, was die Regierung jetzt unter dem Titel „Erwerbstätigenzuschuss“ prüft – ein Instrument, das es mit den Hinzuverdienstregeln bei Hartz IV eigentlich schon gibt. Auch das sind staatliche Zuschüsse an Geringverdiener. Tatsächlich steht hinter der neuen Idee das Ziel, Bundesausgaben auf die Arbeitslosenkasse umzubuchen und nebenbei die Bedürftigkeitsprüfung zu lockern. Im Klartext: Einfache Beitragszahler sollen Zuschüsse an Zweitverdiener aus betuchtem Hause finanzieren. Mit Teilhabe hat das sicher nichts zu tun.
Auch beim scheinbaren Paradethema Mitarbeiterbeteiligung ist große Vorsicht angebracht. Wenn der Staat den Kauf von Anteilen an der eigenen Firma steuerlich fördert, wirkt das sehr selektiv. Im Ergebnis würden dann vor allem gut bezahlte Industriebeschäftigte gefördert. Wahltaktisch mag das interessant sein, besonders empfehlenswert ist es nicht.
Wohlgemerkt: Nichts spricht dagegen, dass Arbeitnehmer sparen und Kapital bilden. Doch sollte der Staat nicht lenkend eingreifen, damit sie sich finanziell an Chancen und Risiken ihrer Firma beteiligen. Das beste Instrument dafür sind ertragsabhängige Lohnbestandteile – sie zu vereinbaren ist aber Sache der Lohnpolitik.
Spielraum für Gewinn- und Kapitalbeteiligungen schafft der Staat am besten, indem er die Abgabenbelastung der Löhne senkt. Daneben kann die Regierung gerne den Sparerfreibetrag wieder erhöhen. Das nützt allen Beschäftigten, unabhängig von Rechtsform und Größe des Betriebs.
Ein ernstes Teilhabe-Defizit besteht im Bildungssystem. Die soziale Herkunft bestimmt hier zu Lande den Schulerfolg wie kaum irgendwo sonst. Bildung ist aber der Schlüssel zu individuellen Lebenschancen, zu Teilhabe am ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Leben.
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