
DüsseldorfDer Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat die Bundesregierung zur Nachbesserungen beim so genannten kommunalen Finanzkraftstärkungsgesetz aufgefordert. Der Bund wolle zwar mit dem Gesetz, das am heutigen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, künftig die Kosten der Grundsicherung im Alter übernehmen, was ein positives Signal sei. „Allerdings sind Nachbesserungen im Gesetzesentwurf erforderlich, damit die Entlastungen auch tatsächlich bei den Städten und Gemeinden ankommen und nicht in den Länderhaushalten versickern“, sagte Landsberg Handelsblatt Online.
Das müsse im Gesetzestext zum Ausdruck kommen. „Wir haben leidvolle Erfahrung, dass die klammen Länder Mittel des Bundes für die Kommunen nicht oder nicht ausreichend weiterleiten“, sagte Landsberg. Das müsse von vornherein verhindert werden.
Notwendig sei zudem eine weitere gesetzliche Klarstellung zu dem Aspekt, dass der Bund die Grundsicherung für die über 800.000 Leistungsbezieher in Teilschritten bis 2014 übernimmt. Der jetzige Gesetzesvorschlag regle nur die Übernahmeschritte bis 2012. „Wir erwarten, dass schon die endgültige und vollständige Übernahme bis 2014 festgelegt wird“, sagte Landsberg.
Die Kommunen lehnten es überdies auch ab, dass ab 2014 die Kosten für Schulsozialarbeit und das Mittagessen in Horten aus dem Teilhabepaket für Hartz-IV Kinder - 400 Millionen Euro – zu übernehmen. „Hier wird wiederum nach dem alten Grundsatz verfahren, der Bund bestellt die Wohltaten und die Kommunen bezahlen“, sagte Landsberg.