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17.07.2008 
Koalition bricht Tarifrecht

Merkels umstrittener Mindestlohndeal

von Andreas Rinke und Sven Afhüppe

Die Einigung gelang erst, als sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montagabend persönlich in die Verhandlungen einschaltete: Nach monatelangem Ringen beendeten Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium dann ihr Fingerhakeln um die grundsätzliche Frage, ob und wann der Staat in Deutschland Mindestlöhne festsetzen kann.

Einsam, und doch glücklich: Arbeitsminister Olaf Scholz freut sich über den Kompromiss zu weiteren Branchen-Mindestlöhnen. Foto: dpaLupe

Einsam, und doch glücklich: Arbeitsminister Olaf Scholz freut sich über den Kompromiss zu weiteren Branchen-Mindestlöhnen. Foto: dpa

BERLIN. Und am Mittwoch präsentierten sich in der Bundesregierung nur Gewinner - während die Tarifpartner generell unzufrieden sind. Das oberste taktische Ziel der Kanzlerin, das Thema nicht mit in die Sommerpause zu tragen, scheint erfüllt.

Tatsächlich ist der großkoalitionäre Kompromiss über das Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz nun so abgefasst, dass sich sowohl SPD als auch Union als Sieger präsentieren können. Die juristischen Interpretationen, was sich mit den beiden Gesetzen machen lässt, stehen sich diametral gegenüber - und ein Großteil der hektischen Verhandlungen der vergangenen Tage kreiste genau darum, diese Doppelinterpretation zu ermöglichen.

Während die SPD die Ausweitung der Mindestlöhne feiert, betont die Union, die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns sei verhindert worden. Allerdings kritisiert etwa Josef Schlarmann, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der Union, dass "die Bundesregierung mit ihren Mindestlohn-Plänen den Rückfall in Planwirtschaft und Dirigismus beschlossen hat".

Worum es im Einzelnen geht:

Ausweitung: Die SPD feiert als Sieg, dass nun die Voraussetzung geschaffen wurde, dass in weiteren acht Branchen Mindestlöhne eingeführt werden können - zusätzlich zum Baugewerbe, den Gebäudereinigern und den Briefdienstleistern. Das Wirtschaftsministerium sieht den Anwendungsbereich dagegen nun beschränkt. Denn Mindestlöhne werden auf Branchen mit sozialen Verwerfungen beschränkt. Ohnehin erwartet man nicht, dass angesichts des schwierigen Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode ein Mindestlohn in einer weiteren Branche beschlossen wird.

Tarifautonomie: Die SPD sieht als Erfolg, dass sich der Staat nun unter bestimmten Bedingungen über Tarifverträge hinwegsetzen kann und staatliche Lohnuntergrenzen festlegt. Tatsächlich räumen Wirtschaftsministerium und Kanzleramt ein, dass durch die beiden Gesetze künftig nicht mehr ein genereller Tarifvorrang in Deutschland gilt. Allerdings sei dies in der Praxis kaum entscheidend. Denn die nun in der Gesetzesbegründung aufgeführten Prüfkriterien schränkten die Ausweitung massiv ein. So müsse die Bundesregierung etwa die Auswirkung eines Mindestlohns auf die Tarifautonomie, den Wettbewerb und die Beschäftigung prüfen. Ein Mindestlohn wie im Postgewerbe sei mit den neuen Gesetzen deshalb nicht mehr durchsetzbar, so die Einschätzung.

Das Wirtschaftsministerium betont den Schutz für die laufenden Verträge. So wird gesetzlich festgelegt, dass am Stichtag 16. Juli 2008 geltende Tarifverträge und deren Nachfolgeverträge nicht betroffen sind. Dies lässt nach Ansicht von Arbeitsrechtlern aber viel Spielraum: Was ist, wenn Gewerkschaften einen Tarifvertrag zunächst auslaufen lassen, bevor sie einen neuen Vertrag aushandeln? Ob dann die beiden neuen Gesetze gelten, werden im Konfliktfall möglicherweise erst Gerichte klären.

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