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13.08.2008 
Neue Steueridentifikationsnummer

Millionen Rentnern drohen Steuernachzahlungen

Rund zwei Millionen Rentnern drohen nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) Steuernachzahlungen. Gründe: Die breitere Besteuerung der Alterseinkünfte seit 2005, die vielen Rentnern unbekannt ist, und die Einführung der neuen Steueridentifikationsnummer.

Auf etwa zwei Millionen Rentner könnten Steuernachzahlungen zukommen. Foto: apLupe

Auf etwa zwei Millionen Rentner könnten Steuernachzahlungen zukommen. Foto: ap

HB FRANKFURT. Wenn 2009 im Zusammenhang mit der neuen Steueridentifikationsnummer die Rentenversicherer erstmals ihre Daten den Finanzämtern übermitteln, werden laut Steuergewerkschaft rückwirkende Forderungen fällig. In den allermeisten Fällen werde es aber um kleinere Beträge gehen.

Realistisch sei eine Größenordnung von bundesweit zwei Millionen säumigen Rentnern, sagte der stellvertretende DStG-Vorsitzende Manfred Lehmann der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". In der Regel hätten die Rentner nicht bewusst Steuern hinterzogen, sondern aus Unwissen nicht gezahlt. "Wir wollen nicht den Rentnern hinterher steigen", sagte Lehmann, der die Einführung einer Bagatellgrenze von 500 Euro im Jahr fordert, um eine Überlastung der Finanzämter zu verhindern.

Seit 2005 werden als Folge des Alterseinkünftegesetzes Renten stärker besteuert. Zuvor wurden nur auf den Ertragsanteil der gesetzlichen Rente Steuern erhoben. Laut dem DStG-Bundesvorsitzenden Dieter Ondracek bewegte sich dieser Anteil bei etwa 27 Prozent. Seit 2005 liegt der zu versteuernde Teil der Rente bei 50 Prozent, für Neurentner steigt er seit 2006 mit jedem Jahrgang um weitere zwei Punkte. Etwa jeder dritte der 15 Millionen Rentnerhaushalte müsste somit laut DStG Steuern zahlen, bisher täten dies aber nur 3,4 Millionen.

Ab 2009 übermitteln nach Zuteilung der neuen Steueridentifikationsnummer, die vom Baby bis zum Rentner an jeden Einwohner verteilt wird, die Rentenversicherer erstmals ihre Daten den Finanzämtern. Diese sehen dann, welche Rentner steuerpflichtig sind, und schicken diesen gegebenenfalls die Aufforderung für eine Steuererklärung zu, wie Ondracek der AP sagt. Um eine Überlastung der Finanzämter zu verhindern, fordert die Steuergewerkschaft aber die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze von 500 Euro.

Dies würde bedeuten, dass die Ämter bei einem Steuerbetrag unter 500 Euro keine Aufforderung für eine Steuererklärung verschicken würden, erst ab einer Höhe von mehr als 500 Euro. Laut Ondracek können die Steuerverwaltungen eine solche Bagatellgrenze selbst festlegen, wünschenswert sei aber eine bundeseinheitliche Lösung. Dafür sei allerdings kein politischer Beschluss nötig, sondern dies könne auf der Ebene der zuständigen Referatsleiter der Verwaltungen erledigt werden.

Das Finanzministerium bemühte sich indes, zu beruhigen. Rentner, die dem Fiskus aus Unwissenheit steuerpflichtige Einkünfte verschwiegen haben, müssen in der Regel keine Steuer-Strafverfahren fürchten. „Diese Ängste sind unbegründet und unnötig“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Sofern die Rentner nicht vorsätzlich gehandelt hätten, müssten sie allenfalls neben einer Nachzahlung mit Säumniszuschlägen rechnen.

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