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21.02.2008 

Und deshalb sollen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die in freien Verhandlungen Tarifverträge schließen, künftig nicht mehr wissen, ob ihre Verträge auch gelten dürfen?

Was Sie sagen, ist auch juristisch falsch. Auch für tarifliche Mindestlöhne, die mit dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurden, galt schon immer, dass sie durch keine andere Tarifvereinbarung mehr unterschritten werden durften. Das war in weiten Bereichen sogar üblich, etwas im Einzelhandel oder Gastgewerbe. Das gleiche galt schon immer, nur wenig angewandt, für das Mindestarbeitsbedingungengesetz…

…nicht: wenig angewandt. Niemals hat irgendeine Bundesregierung dieses Gesetz auch nur angefasst…

… das gleiche gilt für das Entsendegesetz. Das ist nichts Neues – nur neue Empörung.

Niemand bestreitet, dass es bisher schon möglich war, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären...

... Schönen Dank! Das ist ein Fortschritt! ...

... aber bisher ging es darum Tarifverträge zu fixieren – und dies eigentlich auch nur dann, wenn der sogenannte Tarifausschuss dies aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive unterstützte. Mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz sollen aber künftig neue Ausschüsse selbst Löhne regeln, und das womöglich gegen den Willen von Tarifparteien.

Noch einmal: Diese Rechtslage hat schon immer gegolten. Nur wird angesichts einer geschwächten Tarifautonomie die Anwendung in mehr Bereichen interessant. Außerdem: Würden wir gestatten, dass ein deutscher Tarifvertrag einen deutschen Mindestlohn unterlaufen kann, dann müssten wir das alleine schon aus europarechtlichen Gründen auch für portugiesische Tarifverträge zulassen – und bald genauso für rumänische Tarifverträge. Damit wären unsere Gesetze völlig wirkungslos. Im Übrigen soll das Mindestarbeitsbedingungengesetz nur in den Branchen angewendet werden, wo es kaum Tarifbindung, aber große soziale Verwerfungen gibt.

Investmentbanker müssen also keine Mindestlöhne fürchten?

Nicht im Geringsten.

Das Problem ist nur: In vielen Branchen könnten Gewerkschaften geradezu das Interesse an Tarifverträgen verlieren, wenn sie stattdessen das Gesetz nutzen können. Treiben Sie damit nicht die Auflösung der Tarifautonomie gerade noch voran?

Dass Mindestlöhne die Tarifautonomie schwächen könnten, hat die Gewerkschaften ja selbst lange umgetrieben. Dann haben Wirtschaftsideologen den deutschen Korporatismus der fünfziger, sechziger und siebziger Jahre völlig zu Unrecht schlecht geredet und die Tarifautonomie beschädigt. Weil sich die Wirklichkeit geändert hat, haben die Gewerkschaften, wie übrigens auch die SPD, ihre Haltung zu Mindestlöhnen geändert.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Nicht alle Gewerkschaften haben immer alles richtig gemacht

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