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17.06.2008 
Entsendegesetz

Mindestlohn entzweit Union

von Dietrich Creutzburg und Sven Afhüppe

Auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wartet in der heutigen Sitzung der Unionsfraktion der nächste Streit. Wirtschaftsflügel und Arbeitnehmervertreter lehnen zentrale Passagen der von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) überarbeiteten Gesetzentwürfe für neue Branchenmindestlöhne entschieden ab.

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird zu spüren bekommen, dass die Unionsabgeordneten sich schon an den Verfahrensregeln zur Einführung von Mindestlöhnen stoßen. Foto: dpaLupe

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird zu spüren bekommen, dass die Unionsabgeordneten sich schon an den Verfahrensregeln zur Einführung von Mindestlöhnen stoßen. Foto: dpa

BERLIN. „Es wäre ein verheerendes Signal, wenn die Union diesen Plänen zustimmen würde“, hieß es in Unionskreisen. Arbeitgebervertreter werten die Mindestlohnpläne der Regierung sogar als „maximales Desaster“ – führende Gewerkschafter sind indes zufrieden.

Die Kritik der Unionsabgeordneten entzündet sich bereits an Verfahrensregeln zur Einführung von Mindestlöhnen, wie sie die überarbeiteten Entwürfe für das Entsendegesetz und das so genannte Mindestarbeitsbedingungengesetz vorsehen. Daneben ist auch noch umstritten, auf welche konkreten Branchen die neuen Gesetze künftig angewendet werden sollen. Dies soll später geklärt werden. In diesem Punkt enthalten die neuen Entwürfe, die Scholz am Montag für die regierungsinterne Ressortabstimmung freigegeben hat, noch keine Festlegung.

Für Zündstoff sorgt in der Union derzeit vor allem, dass es nach den Entwürfen keinen zwingenden Vorrang mehr für Tarifverträge gegenüber per Rechtsverordnung fixierten Mindestlöhnen geben soll. Beim Entsendegesetz betrifft dies den Fall, dass in einer Branche mehrere Tarifverträge existieren. Bei der Entscheidung der Regierung über einen Mindestlohn würde dann im Zweifel derjenige Tarifvertrag den Vorrang erhalten, der jeweils die meisten Beschäftigten bindet und die meisten Gewerkschaftsmitglieder erfasst.

Faktisch dürfte dies meist dazu führen, dass von DGB-Gewerkschaften beantragte Mindestlöhne die eventuell niedrigeren Tariflöhne aus dem Organisationsbereich des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) aushebeln. Eine ähnliche Konstellation ergibt sich beim Mindestarbeitsbedingungengesetz, das auf Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zielt: Dort sollen künftig Expertenausschüsse Mindestlöhne definieren. Liegen diese höher als ein bestehender Tarifvertrag der betreffenden Branche, würde dieser im Ergebnis dadurch verdrängt.

Angesichts des Unmuts in den eigenen Reihen hat Kanzlerin Merkel führende Vertreter des Wirtschaftsflügels und der Arbeitnehmervertreter zu einem ausführlichen Gespräch heute Vormittag ins Kanzleramt eingeladen. Bei dem Treffen soll es nicht nur um die Mindestlohngesetze, sondern auch um die Forderung etlicher Unionsabgeordneter nach schnellerer Steuerentlastung der Bürger gehen, erfuhr das Handelsblatt aus Parteikreisen. CDU-Chefin Merkel und Fraktionschef Volker Kauder wollen die Abgeordneten später in der Fraktionssitzung über die neuen Gesetzentwürfe zum Mindestlohn informieren. Eine Abstimmung über diese Pläne will die Unionsspitze aber verhindern, erfuhr das Handelsblatt aus Parteikreisen.

Die Neufassung der Mindestlohn-Entwürfe war in intensiven Vorgesprächen zwischen Scholz und dem Kanzleramt abgestimmt worden. Daher kommt dem Verfahren innerhalb der Union nun besondere Bedeutung zu. Eine erste Fassung von Scholz hatten Kanzleramt und Wirtschaftsministerium im Februar zurückgewiesen. Nun strebt die Regierung einen Kabinettsbeschluss bis Ende Juli an.

Die Verbände des Einzelhandels haben die Pläne bereits heftig kritisiert. „Die CDU darf hier nicht einknicken“, forderten deren Verbandschefs. Anderenfalls drohe ein „staatliches Lohndiktat“. Ebenso engagiert forderte indes der Chef der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hubertus Schmoldt, die Durchsetzung ein. „Ich erwarte, dass die Koalition ihre Beschlüsse jetzt zügig umsetzt“, sagte er dem Handelsblatt.

Das vorliegende Konzept biete eine gute Basis für differenzierte branchenbezogene Mindestlöhne, wie sie gerade die IG BCE stets favorisiert habe. „Verantwortungsvoll genutzt, werden die geplanten Regelungen weder die Tarifautonomie beschädigen noch werden sie Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze beeinträchtigen“, betonte Schmoldt.

Zugleich warnte er Union und SPD vor neuen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren. „Falls die Koalition das Verabredete nicht umsetzen könnte, würde die Linkspartei daraus aller Voraussicht nach ein zentrales Thema der nächsten Wahlkämpfe machen – davor kann ich nur warnen“, betonte er.

Zwei Gesetze – ein Konfliktherd

Entsendegesetz: Tariflich vereinbarte Mindestlöhne können nach diesem Gesetz per Rechtsverordnung für alle Firmen einer Branche verbindlich vorgegeben werden. Bedingung: Die Tarifbindung dort muss bereits zuvor mindestens 50 Prozent betragen. Bisherige Anwendungsfälle: Bau-, Reinigungs- und Briefbranche.

Mindestbedingungen: Das Mindestarbeitsbedingungengesetz zielt auf Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung. Hier sollen Expertenausschüsse anstelle von Tarifparteien die Mindestlöhne festlegen. Verbindlich werden diese dann durch Kabinettsbeschluss. Das Gesetz stammt von 1952, wurde bisher aber nie genutzt. Neue Verfahrensregeln sollen dies nun ändern.

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