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17.06.2008 

Die Neufassung der Mindestlohn-Entwürfe war in intensiven Vorgesprächen zwischen Scholz und dem Kanzleramt abgestimmt worden. Daher kommt dem Verfahren innerhalb der Union nun besondere Bedeutung zu. Eine erste Fassung von Scholz hatten Kanzleramt und Wirtschaftsministerium im Februar zurückgewiesen. Nun strebt die Regierung einen Kabinettsbeschluss bis Ende Juli an.

Die Verbände des Einzelhandels haben die Pläne bereits heftig kritisiert. „Die CDU darf hier nicht einknicken“, forderten deren Verbandschefs. Anderenfalls drohe ein „staatliches Lohndiktat“. Ebenso engagiert forderte indes der Chef der Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hubertus Schmoldt, die Durchsetzung ein. „Ich erwarte, dass die Koalition ihre Beschlüsse jetzt zügig umsetzt“, sagte er dem Handelsblatt.

Das vorliegende Konzept biete eine gute Basis für differenzierte branchenbezogene Mindestlöhne, wie sie gerade die IG BCE stets favorisiert habe. „Verantwortungsvoll genutzt, werden die geplanten Regelungen weder die Tarifautonomie beschädigen noch werden sie Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze beeinträchtigen“, betonte Schmoldt.

Zugleich warnte er Union und SPD vor neuen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren. „Falls die Koalition das Verabredete nicht umsetzen könnte, würde die Linkspartei daraus aller Voraussicht nach ein zentrales Thema der nächsten Wahlkämpfe machen – davor kann ich nur warnen“, betonte er.

Zwei Gesetze – ein Konfliktherd

Entsendegesetz: Tariflich vereinbarte Mindestlöhne können nach diesem Gesetz per Rechtsverordnung für alle Firmen einer Branche verbindlich vorgegeben werden. Bedingung: Die Tarifbindung dort muss bereits zuvor mindestens 50 Prozent betragen. Bisherige Anwendungsfälle: Bau-, Reinigungs- und Briefbranche.

Mindestbedingungen: Das Mindestarbeitsbedingungengesetz zielt auf Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung. Hier sollen Expertenausschüsse anstelle von Tarifparteien die Mindestlöhne festlegen. Verbindlich werden diese dann durch Kabinettsbeschluss. Das Gesetz stammt von 1952, wurde bisher aber nie genutzt. Neue Verfahrensregeln sollen dies nun ändern.

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