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11.01.2008 
Zwei Varianten

Mindestlohn-Gesetz für alle schon in Arbeit

Die SPD bereitet die Einführung von Mindestlöhnen für ganz Deutschland vor. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz arbeitet einem Bericht zufolge mit Hochdruck an einer entsprechenden Gesetzesvorlage. Demnach soll es zwei Varianten von Mindestlöhnen geben.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz beharrt auf Mindestlöhne. Foto: apLupe

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz beharrt auf Mindestlöhne. Foto: ap

HB BERLIN. Wie die „Bild-“Zeitung unter Berufung auf eine vertrauliche Vorlage von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) berichtet, sollen Mindestlöhne in jeder Branche festgesetzt werden. Es würde keine weißen Flecken geben, schreibt das Blatt.

In Branchen mit Tarifbindung soll demnach das Entsendegesetz angewendet werden. Für andere könnten Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz eingeführt werden.

Der Vorstoß des Arbeitsministers dürfte in der Großen Koalition für neuen Ärger sorgen. Die Union muss reagieren. Während sich die CDU-Arbeitnehmergruppe ebenfalls für Mindestlöhne in weiteren Branchen ausspricht, ist der Wirtschaftsflügel strikt dagegen. Die „Bild“ zitierte den CDU-Sozialpolitiker mit den Worten: „Wo es Lohndumping und keine Tarifparteien gibt, soll der Staat für Mindestlöhne sorgen können.“

SPD-Fraktionschef Peter Struck hatte am Donnerstag gesagt, dass etwa zehn Branchen einen Antrag auf Aufnahme in das Entsendegesetz stellen könnten, um so einen Mindestlohn festzulegen. Das Verfahren soll dann zügig auf den Weg gebracht werden. Die Verabschiedung der Reform des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes erwartet Struck nach eigenen Worten noch vor der Sommerpause.

Im Dezember hatte Struck bereits den Garten- und Landschaftsbau, Wachdienste und Fleischerei- und Schlachtbetriebe als Kandidaten benannt. Forderungen nach Mindestlöhnen gibt es auch für die Entsorger, Friseure, das Bäckerhandwerk, den Einzelhandel, die Landwirtschaft und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Jüngst hatte die Gewerkschaft Verdi angekündigt, sie wolle einen Mindestlohn in der Pflege durchsetzen und forderte eine Aufnahme ins Entsendegesetz.

Nur Branchen mit einer Mindesttarifbindung von 50 Prozent der Arbeitnehmer können die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragen. Der Antrag soll bis zum 31. März dem Arbeitsminister vorliegen. Um eine untere Lohngrenze in nicht oder nur gering tarifgebundenen Branchen zu erreichen, soll das aus dem Jahr 1952 stammende Mindestarbeitsbedingungsgesetz reformiert werden.


Links zum Thema im Web:

» Aktuelle ökonomische Studien über die Wirkung von Mindestlöhnen

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