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06.08.2007 
Agenda 2009

Mit Vernunft und Augenmaß

von Vom Agenda-2009-Team

Das Ziel ist klar, die Kanzlerin selbst hat es mehr als einmal definiert: Deutschland will, Europa soll Vorreiter in Sachen Klimaschutz sein. Ehe die Regierung Klimaschutzmaßnahmen beschließt, müssen aber belastbare Berechnungen auf den Tisch. Denn überteuerter Klimaschutz lähmt die Wirtschaft.

Agenda 2009: Das Handelsblatt analysiert, was die Koalition in der zweiten Regierungszeit anpacken muss. Grafik: HB

Agenda 2009: Das Handelsblatt analysiert, was die Koalition in der zweiten Regierungszeit anpacken muss. Grafik: HB

DÜSSELDORF. Die Kohlendioxidemissionen sollen hierzulande drastisch sinken – bis 2020 um bis zu 40 Prozent gegenüber 1990. Das „Klima- und Energieprogramm“, das die Bundesregierung Ende August bei ihrer Klausurtagung in Meseberg beschließen will, soll den Weg dort hin ebnen. Noch wird um die Details gerungen, was bis 2009 geschehen soll. Dabei darf nicht außer Acht geraten, dass Energiepolitik nicht allein dem Klimaschutz verpflichtet ist: Wettbewerbsfähige Preise und Versorgungssicherheit sind Ziele, die dem Schutz der Umwelt ebenbürtig sind.

So sehr Klimaschutz neue Lasten für die Unternehmen und Bürger bringt: Auch Ökonomen sehen mittlerweile die Notwendigkeit des Handelns. Gerade die deutsche Industrie könnte zudem zu den Gewinnern eines behutsam forcierten Umweltschutzes gehören. Im Kern muss die Bundesregierung deshalb nun die Frage beantworten, ob sich effizienter Klimaschutz allein durch Marktinstrumente bewirken lässt oder ob es des Ordnungsrechts bedarf. Die Antwort ist klar: Marktbasierte Mechanismen genießen den Vorzug. Trotzdem wird der Gesetzgeber nicht umhin kommen, im Einzelfall auch auf das Ordnungsrecht zurückzugreifen.

Was ist konkret in den kommenden beiden Jahren zu tun? Die wichtigste Stellschraube ist bereits justiert: Mit dem Zuteilungsgesetz für die Zeit nach 2008 hat die Regierung den Energiekonzernen und der energieintensiven Industrie einen Rahmen gesetzt, der vielen Unternehmen Anstrengungen auferlegt. Der CO2-Emissionshandel wird nach einer unglücklichen Anlaufphase spürbare Wirkung entfalten.

Nun geht es an jeden einzelnen – an jeden Konsumenten, Autofahrer, Hauseigentümer. Beginnen wir mit einem unproblematischen Fall, der KFZ-Steuer: Eine am Kohlendioxidausstoß orientierte KFZ-Steuer ist seit langem beschlossene Sache und sollte rasch umsetzbar sein. Wenn die Umgestaltung aufkommensneutral ausfällt, dürften auch die Länder leicht zu überzeugen sein. Die Umstellung sollte sich zunächst nur auf Neufahrzeuge beziehen, die Steuersätze von Altfahrzeugen werden moderat erhöht. Dadurch wird sichergestellt, dass Neufahrzeuge bei der Besteuerung nicht schlechter gestellt werden.

Beispiel Gebäudesanierung: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gehört aufgestockt. Hier ziehen das Bau-, das Wirtschafts- und das Umweltministerium an einem Strang. Es gibt keinen kostengünstigeren Weg, Kohlendioxidemissionen einzusparen. Eine Erhöhung der Fördersumme von jährlich 700 Mill. Euro für die Sanierung von Wohngebäuden und 200 Mill. Euro für die Sanierung kommunaler Bauten auf bis zu 2,5 Mrd. Euro ist angemessen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Den Streit um die Atomkraft sollten Umwelt- und Wirtschaftsminister ruhen lassen.

Beispiel erneuerbare Energien: Es besteht kein Zweifel daran, dass die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) gesteckten Ziele sehr ehrgeizig sind. Bis 2020 soll der aus Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse gewonnene Strom 27 Prozent des Stromverbrauchs stellen, 2030 sieht Gabriel den Anteil bereits bei 45 Prozent. Das Wirtschaftsministerium hegt große Vorbehalte gegen diese Werte. Entscheidend ist, dass mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein funktionsfähiges Instrument im Einsatz ist, dass dem Öko-Strom auch in den nächsten Jahren Rückenwind bescheren wird. Das wird jeden einzelnen Verbraucher Geld kosten. Damit das Geld der Stromverbraucher möglichst sinnvoll eingesetzt wird, müssen die Einspeisevergütungen neu justiert werden. Die Überförderung der Photovoltaik gehört abgestellt, Strom aus Offshore-Windkraft muss länger mit höheren Beträgen vergütet werden.

Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Alle sind sich einig, dass KWK-Anlagen einen wichtigen Beitrag zu einer effizienten, klimafreundlichen Energieversorgung leisten. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass sich Wirtschafts- und Umweltressort seit Monaten um eine Novellierung der KWK-Förderung streiten. Künftig sollten vor allem kleine, dezentrale Anlagen gefördert werden.

Ehe die Regierung Klimaschutzmaßnahmen beschließt, müssen aber belastbare Berechnungen auf den Tisch: Was kostet das alles? Denn überteuerter Klimaschutz im nationalen Alleingang lähmt nur die wirtschaftliche Entwicklung – und beschert dem Standort Deutschland einen Wettbewerbsnachteil.

Die Bundesregierung darf nicht vergessen: Selbst bei einer enormen Steigerung der Energieeffizienz und einem kräftigen Ausbau der Erneuerbaren wird Deutschland in hohem Maß von Energieimporten abhängig bleiben. Deshalb müssen die Bezugsquellen diversifiziert und neue Transportwege erschlossen werden. Dass Deutschland noch keinen Flüssiggas-Terminal besitzt, ist zwar zunächst ein Problem der Energiewirtschaft. Die Politik sollte aber alles daran setzen, diesen Mangel zu beheben.

Den Streit um die Atomkraft sollten Umwelt- und Wirtschaftsminister ruhen lassen. Die Argumente beider Seiten sind hinlänglich bekannt: Ja, es gibt eine Ausstiegsvereinbarung, die die Betreiber selbst mit ausgehandelt haben. Ja, seit der Unterzeichnung des Vertrags haben sich die energiepolitischen Vorzeichen stark verändert, und man darf sehr wohl darüber nachdenken, ob die Kernkraft nicht als Brückentechnologie länger genutzt werden sollte. Beide Positionen der Volksparteien sind aber – zumindest bis zur Bundestagswahl 2009 – unvereinbar. Die Laufzeit-Verlängerung ist deshalb ein Non-Thema, mit dem diese Regierung wirklich keine Zeit verschwenden muss.

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