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Nach Skandalen: Bundesdatenschützer Schaar will Firmen an die Kette legen

exklusiv Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, übt scharfe Kritik am Umgang deutscher Unternehmen mit Daten. „Die aktuellen Datenschutzskandale zeigen, dass sich über Jahrzehnte Praktiken eingebürgert haben, die nicht in Ordnung sind“, sagte Schaar dem Handelsblatt. Er fordert nun ein detailliertes Gesetz, um Skandale zu verhindern.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Quelle: ap
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Quelle: ap

BERLIN. Dies gelte etwa für die kürzlich bekannt gewordenen Bluttests, die von Stellenberwerbern verlangt würden, aber auch die Überwachung von Mitarbeitern. „Für die Überwachung am Arbeitsplatz setzt das Persönlichkeitsrecht zwei absolute Grenzen: Die eine ist die Privat- und Intimsphäre des Arbeitnehmers. Da hat der Arbeitgeber nichts zu suchen. Die zweite ist die Rundumüberwachung, also die Totalüberwachung, etwa mit Kameras. Auch diese ist unzulässig“, sagte Schaar.

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Kritisch äußerte sich Schaar zu den beim Autokonzern Daimler und anderen Firmen durchgeführten Bluttests: „Eine generelle medizinische Untersuchung von Betriebsangehörigen oder Bewerbern halte ich für unzulässig.“ Es müsse klare Vorgaben geben, da sich aus Bluttests etwa Rückschlüsse auf „genetische Dispositionen oder eingenommene Medikamente“ ziehen ließen.

Aufgrund der aktuellen Skandale und vergangener Fälle fordert Schaar ein Gesetz für den Arbeitnehmerdatenschutz. Darin soll detailliert geregelt sein, auf welche Daten ein Arbeitgeber zugreifen darf und wann nicht. Dies strebt Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ebenfalls an. „Es wird eine umfassende Regelung geben“, sagte eine Sprecherin. Die Arbeiten an dem Gesetz würden jetzt beginnen. Allerdings sei die Materie sehr komplex. Die Rechtsprechung, die über die Jahre entstanden sei, solle „kodifiziert werden“. Ziel sei es, dass Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in Zukunft aus dem Gesetz die Spielregeln ersehen könnten. So solle auch die Gratwanderung zwischen Korruptionsbekämpfung und Datenschutz geklärt werden.

Schaar zeigt aufgrund der aktuellen Rechtslage Verständnis dafür, dass es Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gebe. „Der Auslegungsspielraum im Datenschutzrecht macht es den Beteiligten derzeit schwer, sich auf sicherem Boden zu bewegen“, sagte Schaar. „Deshalb ist es umso wichtiger, den Arbeitnehmerdatenschutz so konkret wie möglich per Gesetz zu regeln.“ Kommende Woche wird sich der Datenschutzbeauftragte mit de Maizière zu einem ersten Gedankenaustausch treffen. In seiner ersten Rede im Bundestag hatte de Maizière bereits angekündigt, den Datenschutz ins Zentrum seiner Politik stellen zu wollen. Union und FDP haben sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Datenschutzrecht zu modernisieren und darin ein eigenes Kapitel für Arbeitnehmer aufzunehmen. Derzeit gibt es lediglich eine Generalklausel.

Schaar setzt auf eine stärkere Unabhängigkeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Er begrüßte den im Sommer beschlossenen Kündigungsschutz. „Ich könnte mir aber durchaus noch weitere Schritte vorstellen, um seine Unabhängigkeit zu stärken.“ Bedeutsam sei auch die personelle Ausstattung der betrieblichen Datenschützer. Er begrüßte daher die Forderung der Berufsverbände, ein entsprechendes Berufsbild zu entwickeln. „Es ist bisher nirgends definiert, was es bedeutet, Datenschutzbeauftragter zu sein“, sagte Schaar. Dies könne etwa ins Gesetz aufgenommen werden. Um Kleinbetriebe nicht über Gebühr zu belasten, sollten sie einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Dieser müsse aber ebenfalls geschützt werden, um effektiv arbeiten zu können.

  • 25.08.2010, 12:31 UhrAnonymer Benutzer: morchel

    @überwachung der mitarbeiter ist eine sauerei sondersgleichen,wird aber gemacht.nun die lösung scheint einfach zu sein.Wie ist es die firmen zu überwachen und die firmenkonten exakt zu prüfen hier der arbeiter der ein akkuschrauber klaut,da die schwarzen kassen der firmen es gibt sogar CD über firmen die steuersünder sind.wo ist den nun die überwachung der kurzarbeit,betrug am steuerzahler.aufstocker,dampinglöhne,lasst uns überwachen in allen richtungen die stasieliten reaktivieren,das schafft arbeit,und von den diebesgut entlohnen wir prozentual die ermittler.so kommt geld in die kassen denke viele wollen das nicht,Denken wir an Harz.Volkert.von VW,wo waren die glaube in prag und haben es sich gut gehen lassen.was ist da schon der Pfandbon einer armen kassiererin

  • 20.11.2009, 19:44 UhrAnonymer Benutzer: Steffen Schröder

    ich habe hohe Erwartungen an das Spitzengespräch in der kommenden Woche. Vielleicht findet die neue bundesregierung tatsächlich den Mut zu einer umfassenden Reform des Datenschutzrechts! Mit der notwendigen Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Präzisierung von Anforderungen spricht Peter Schaar ein Kernproblem an: Es gibt zu wenige qualifizierte Datenschutzbeauftragte in den behörden und Unternehmen; mangels klarer Kriterien kommen auch auf dem Markt der externen berater und der Datenschutzausbilder einige "schwarze Schafe" bisher ungeschoren davon.
    Der bvD hat mit seinem "beruflichen Leitbild des Datenschutzbeauftragten" einen Vorschlag mit wesentlichen Punkten auf den Tisch gelegt, der im Verband laufend weiterentwickelt wird und eine gute Grundlage für die anvisierten Rechtsvorschriften zum berufsbild bilden kann.

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