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Name des Gesetzes: Hartz IV bleibt Hartz IV

Der Begriff „Hartz IV“ hat sich eingebürgert. Dabei soll es auch bleiben. Die Stütze für Langzeitarbeitslose wird nicht in „Basisgeld“ umbenannt, versichert der Regierungssprecher - und dementiert, dass die Kanzlerin von der Leyen zurückgepfiffen habe.

Die soziale Grundsicherung wird auch weiterhin Hartz IV genannt. Quelle: dpa
Die soziale Grundsicherung wird auch weiterhin Hartz IV genannt. Quelle: dpa

HB BERLIN. Die Bundesregierung will bei der Neuregelung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose an den eingeführten Begriffen festhalten. Regierungssprecher Steffen Seibert wies am Freitag einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zurück, wonach das Kanzleramt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei dem Plan gestoppt habe, den Begriff Hartz IV durch die Bezeichnung „Basisgeld“ zu ersetzen. „Die Kanzlerin pfeift nicht zurück“, sagte Siebert auf eine entsprechende Nachfrage.

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Das Blatt hatte gemeldet, von der Leyen habe sich für die Änderung ausgesprochen, weil der allgemein gebräuchliche Begriff Hartz IV negativ besetzt sei. Seibert wies darauf hin, dass diese Bezeichnung zwar im Volksmund gebräuchlich sei, im Sozialgesetzbuch aber ohnehin andere Begriffe wie Grundsicherung oder Regelsätze verwendet würden.

Auf die Frage nach dem Grund für die Beteiligung des Kanzleramtes an der Neuregelung sagte Siebert, die Kanzlerin stünde in ständiger Absprache mit den zuständigen Ministern, vor allem wenn es um Regelungen der sozialen Grundsicherung gehe.

Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Jens Flosdorff, sagte, wichtiger als die Begriffe seien die Inhalte der geplanten Änderungen. „Der Begriff Hartz IV steht nicht im Gesetz und kann deshalb auch nicht durch ein Gesetz geändert werden.“ Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur notwendigen Neuregelung der Regelsätze sei von Basisgeld oder Basisregelsätzen die Rede. Wie bei jeder anderen Änderung eines Gesetzes würden die Formulierung auf Verständlichkeit überprüft und auf geschlechtsneutrale Formulierungen geachtet.

Das neue Gesetz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass die Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze bisher willkürlich war. Gleichzeitig verlangte das Gericht, Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen und bis zum Jahresende 2010 eine Neuberechnung vorzulegen. Von der Leyen will am 20. Oktober dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuches vorlegen.

Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz war Ideengeber für die von ihm vorgeschlagene Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die Gesetzesänderung war 2005 in Kraft getreten.

  • 18.09.2010, 13:59 UhrAnonymer Benutzer: Mariana Mayer

    Richtig die informationen, dass jemand der auf Unternehmenskosten im Ausland Prostituierte besucht, sollte erhalten bleiben. Damit wir wissen wer Hartz4 erfunden hat und wie gleichzeitig insbesondere die benachteiligung und die Vertreibung von Frauen aus dem berufsleben systematisch durchgeführt wurde.

    Durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wurde jeder der zwischen ALG1 und ALG2 bzw.der damaligen Arbeitslosenhilfe steht, aus der gesetzlichen Pflichtversicherung gedrängt. Gleichzeitig sanken die Kosten in die Arbeitslosenversicherung.
    So sparen sich die Unternehmen die Ausgaben für die Sozialkosten dieser Personengruppe.

    Aus diesem Grund fehlen der Rentenkasse jetzt die Einnahmequellen.
    Hinzu kommt die Plünderung der Rentenkasse und die Verschleppung des Volksvermögens ins Ausland.

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