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Neonazi-Datenbank: Wer darf durchs Raster fallen?

Welche Personen muss der Staat in die Neonazi-Datei eintragen - geht es nur um „gewaltbereite“ Neonazis oder womöglich auch um Sympathisanten? Über die neue Datenbank gibt es heftigen Streit über Parteigrenzen hinweg.

Die geplante Neonazi-Zentraldatei stößt nicht überall auf Gegenliebe. Quelle: dpa
Die geplante Neonazi-Zentraldatei stößt nicht überall auf Gegenliebe. Quelle: dpa

HamburgDie von der Bundesregierung geplante Neonazi-Datei stößt auf scharfen Widerstand. Der Entwurf aus Berlin sei eine „Mogelpackung“, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) nach einem Bericht des „Spiegel“. „Mit dieser Initiative behindert die Bundesregierung eine effektive Bekämpfung der Neonazis, anstatt endlich dringend nötige Verbesserungen durchzusetzen.“

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Mit dem Gesetz sollen Polizei- und Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern künftig dazu verpflichtet werden, Daten zum Rechtsextremismus in der Datei zu speichern. Ein Gesetzentwurf zur so genannten Verbunddatei Rechtsextremismus soll womöglich schon am Mittwoch im Kabinett behandelt werden.

Jäger monierte, dass in der neuen Datei nur gewalttätige und gewaltbereite Rechtsextremisten erfasst werden sollten. Die Sicherheitsbehörden müssten aber auch über die Drahtzieher Bescheid wissen, die andere zur Gewalt anstachelten. Daten von Polizei und Verfassungsschutz müssten generell zur Recherche und Analyse von rechtsterroristischen Netzwerken genutzt werden dürfen. Andere Länderkollegen sähen das ähnlich, hieß es nach dem „Spiegel“-Bericht im Düsseldorfer Innenministerium.

Schwierige Ermittlungen Die Spur des Neonazi-Terrors

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wollen mit Hilfe der Datei die Bekämpfung rechtsextremer Gruppen erleichtern. Diskussionen gab es zwischen den beiden aber darüber, wie engmaschig die Datensammlung ausfallen soll und wie lange die Angaben gespeichert werden.

Jäger kritisierte, dass der Entwurf hinter dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom Dezember 2011 zurückbleibe. Danach sollte die Datei Informationen zu „Gewaltbereiten, Gewaltbefürwortern und Kontaktpersonen, Vereinigungen, Strukturen“ enthalten.

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