
BerlinBundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen schlägt Alarm: Das Armutsrisiko künftiger Rentner ist nach neuen Berechnungen ihres Hauses noch größer als gedacht. Danach bekommen vom Jahr 2030 an selbst Arbeitnehmer, die heute 2500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine gesetzliche Rente in Höhe der Grundsicherung von 688 Euro.
Alle, die weniger als 2500 Euro verdienten und keine private Vorsorge betrieben, müssten „mit dem Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten“, heißt in einem Schreiben von der Leyens an die Junge Gruppe der Unionsfraktion, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wer 40 Jahre in die Rentenkasse einzahle, müsse konstant mindestens 2200 Euro verdienen, um eine Rente knapp über der Grundsicherung zu bekommen.
In dem Brief, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtet hatte, wirbt die Ministerin nochmals für ihr Modell der Zuschussrente, das eine Aufstockung der Rente auf maximal 850 Euro pro Monat vorsieht. Das stößt nicht nur bei der FDP, sondern auch in Teilen der Union auf Ablehnung. Die Junge Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte zuletzt vor zusätzlichen Milliardenbelastungen für die Sozialsysteme gewarnt.
In ihrem Brief weist von der Leyen darauf hin, dass 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Geringverdiener - insgesamt 1,8 Millionen - keine private Altersvorsorge betreiben. „Viele realisieren nicht, dass auch sie von Altersarmut bedroht sind, und dass sie zwingend eine zusätzliche Altersvorsorge brauchen, um der Armutsfalle im Rentenalter zu entkommen.“
Grund für das steigende Armutsrisiko sind die beschlossenen Rentenreformen, nach denen das Rentenniveau bis 2030 von derzeit 51 Prozent auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns vor Steuern sinkt. In der SPD werden deshalb bereits Forderungen laut, darauf zu verzichten und das Rentenniveau auf dem aktuellen Stand einzufrieren.
Laut „Spiegel“ haben sich der schleswig-holsteinische SPD-Chef Ralf Stegner und sein Bremer Kollege Andreas Bovenschulte hinter einen entsprechenden Vorstoß des Berliner SPD-Landesverbandes gestellt. Von der Leyen lehnt die Forderung strikt ab, weil sie eine Überlastung des Rentensystems fürchtet.
Die Zuschussrente, ursprünglich als Pauschalbetrag geplant, soll nun in Abhängigkeit von den Beitragszahlungen bis zu 851,57 Euro betragen. Dies entspricht der Rente, die jemand erreicht, der im Westen 31 und in Ostdeutschland 35 Jahre immer Durchschnitt verdient hat. Die Berechnung des genauen Anspruchs knüpft an das alte Modell der Rente nach Mindesteinkommen an, die 1992 ausgelaufen ist. Das bedeutet, niedrige Beitragszahlungen z.B. wegen Niedriglohn oder Teilzeitarbeit werden für die Berechnung des Rentenanspruchs verdoppelt. Maximal werden Beitragszeiten bis 1992 jedoch mit 75 Prozent des Durchschnittsentgelts bewertet, danach liegende Zeiten mit 100 Prozent bis die Obergrenze von 851,57 Euro erreicht ist.
Einen Anspruch hat nur,wer mindestens 40 Versicherungsjahre einschließlich Arbeitslosigkeit und Kinderberücksichtigungzeiten nachweisen kann und 30 Jahre Beiträge gezahlt hat. Ab 2018 muss er zusätzlich eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge nachweisen. Während andere Einkommen und Rentenansprüche auch des Partners auf die Zuschussrente angerechnet werden, werden anders als bei der Grundsicherung Riester- und Betriebsrentenansprüche nicht verrechnet.
Erwerbsminderungsrentner sind schon heute die von Altersarmut am stärksten bedrohte Gruppe. Während von allen Rentnern zwei Prozent auf Grundsicherung angewiesen sind, ist es bei den Erwerbsgeminderten jede(r) Zehnte. Trotzdem fällt die Hilfe hier eher mager aus. Heute wird, wer vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in Rente geht, so behandelt, als hätte er den bis dahin erzielten Durchschnittsverdienst bis zum 60. Lebensjahr erzielt. Künftig wird diese Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Das bringt im Durchschnitt 45 Euro mehr Rente, allerdings erst 2029. Denn bis zu diesem Zeitpunkt soll die Verlängerung der Zurechnungszeit Schritt für Schritt analog zur schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 umgesetzt werden. Da bringt es schon mehr, dass künftig bei der Bewertung der Zurechnungszeit die vier Jahre vor Rentenbeginn, in denen es oft schon zu Lohneinbußen kommt, nicht berücksichtigt werden.
Die Kosten für die Rentenversicherung wachsen bis 2029 auf 900 Millionen Euro. Der DGB sieht hier den größten Nachbesserungsbedarf. Er fordert, dass der zusätzliche Abschlag von 10,8 Prozent bei der Erwerbsminderungsrente abgeschafft wird.
Wer vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf derzeit maximal 400 Euro im Monat dazuverdienen. Was darüber hinausgeht, wird mit der Rente verrechnet. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen maximal so viel zu verdienen wie früher durch das Gehalt. Für die Berechnung dieser Obergrenze soll das Jahr mit dem höchsten Einkommen in den zurückliegenden 15 Jahren maßgeblich sein. Die neuen Grenzen gelten für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Früher greifen sie nur bei Schwerbehinderten, deren maßgebliche Altersgrenze seit Anfang des Jahres schrittweise von 60 auf 62 Jahre erhöht wird.
Mit den neuen Regeln soll es Älteren erleichtert werden, schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Dafür gibt es heute die Teilrente. Sie wird aber wegen der komplizierten Zuverdienstregeln kaum genutzt. Derzeit gibt es nur 3 000 Teilrentner. Von den neuen Zuverdienstregeln könnten aber jährlich mehr als 100 000 Neurentner profitieren. Die Kombi-Rente lohnt sich auch finanziell, da sie geringer mit Steuern und Sozialabgaben belastet ist als ein gleich hohes Erwerbseinkommen.
Bis 1997 konnten Versicherte neben dem regulären Beitrag Geld in die Rentenversicherung einzahlen, um einen zusätzlichen Rentenanspruch zu erwerben (Höherversicherung). Etwas Ähnliches soll es nun wieder geben: Arbeitgeber sollen das Recht erhalten, den Rentenbeitrag für ihre Arbeitnehmer um maximal fünfzig Prozent aufzustocken. Die spätere Rente steigt entsprechend. Mit solchen Zusatzbeiträgen könnten nicht nur Phasen mit Niedrigeinkommen, wie die Berufsausbildung, ausgeglichen werden. Unternehmen könnten so auch gezielt auf der Basis von Tarifverträgen Mitarbeitern den Vorruhestand versüßen, indem sie gerade soviel in die Rentenkasse einzahlen, dass die Zusatzrente die Abschläge von bis zu 18 Prozent der Rente ausgleicht, die fällig werden, wenn jemand vorzeitig in Rente geht.
Schwer nachvollziehbar ist, warum nicht auch Versicherte das Recht erhalten, sich über Zusatzbeiträge eine Zusatzrente zu erwerben. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass das Geld dort am Ende sogar besser angelegt sein könnte als bei einer Riesterrente oder einer betrieblichen Altersversorgung, deren Renditen zuletzt sehr unter Druck geraten sind.
Eine Entscheidung über die Zuschussrente soll in der nächsten Sitzung des Koalitionsausschusses voraussichtlich Mitte Oktober fallen. Um ihre Kritiker zu überzeugen, hat von der Leyen die Junge Gruppe der Unionsfraktion nun für Mittwoch in ihr Ministerium eingeladen.
Die FDP bleibt bei ihrem Nein zur Zuschussrente. „Die würde Milliarden kosten. Dafür haben wir aber kein Geld in der Rentenkasse“, sagte Parteichef Philipp Rösler der „Welt am Sonntag“. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüder bekräftigte, die Zuschussrente sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. „Wenn Frau von der Leyen dafür in ihrem Haushalt Mittel sieht, kann sie die gerne umbuchen“, sagte er dem „Focus“.

Wen trifft die letzte Mehrwertsteuererhöhung der Frau Merkel &Cie von 17 auf 19%, d.h. um 12% am meisten? Die Rentner, die alle ihre Einkünfte für den Konsum ausgeben müssen.
Wen trifft die Ökoabzocke, die Merkel &Cie der grünen Chaostruppe aus der Hand gerissen hat am meisten? Die Rentner, deren Energiekostenanteil an ihrem Gesamteinkommen ein Vielfaches dieses Anteils bei von uns alimentierten "Volksvertretern" ist.
Wer zahlt die Milliarden bis Billionen Schulden, die die Südländer, auch zur Profitmehrung der deutschen Banken machen? Der deutsche "Mann auf der Straße". Er ahnt noch gar nicht, welche galoppierende Inflation diesem Schuldenorgasmus unerbittlich folgen wird.
Wäre derzeitige Oppositionparteien ein Lösung? Im Gegenteil! Den Roten und Grünen geht der Wahnsinn des Schuldenmachens der merkelschen Regierung zu Nutz und Frommen von Populationen, die nicht willens und in der Lage verantwortlich für sich selbst zu sorgen, noch nicht weit genug. Welch Wunder, ist für die Genossen seit W. Brand „Leistung“ ein Schimpfwort und - so Brand wörtlich - inhuman. So seit Jahrzehnten. Nach deren Weltbild ist eine Gesellschaft von Versorgungsempfängern das paradiesische Bild der Zukunft. Auch die Mühe der persönlichen Kindererziehung ist eine Zumutung und durch Sozialisierung zu erledigen, von der Futterkrippe bis zum Siechenhaus. Die abnehmende Zahl der Kinder ist auch kein Problem: Es werden halt Migranten importiert; am besten mit paläolitisch-kulturellem Hintergrund. Daß sie in summa eine massive Belastung sind, wie sollte man es in diesen politischen Kreisen wissen? Dazu muß man schließlich rechnen können. Daß Migranten mit steinzeitlichem kulturellen Hintergrund zu einem katastrophalen Niveau in den Schulen, auch bei den deutschen Schülern, und in Folge auch in der Gesamtgesellschaftgeführt hat und zunehmend führt, wen kümmert es? Diesen Politern ist es schließlich nur recht, fallen ihre eigenen kulturellen Defizite dann ja nicht so auf. Zum Teufel mit ihnen!

Zuschussrente für Geringverdiener welche die Allgemeinheit trägt.Rente mit 67 mit 41 Prozent vor Steuer.
Wozu noch Arbeiten irgendwann leben alle vom Staat wenn unsere kranke Politik so weiter macht.

@ Helmut Rohe,
Hervorragend, aber leider dem "Otto Normalbürger" unbekannt.
Recht ist auch nicht zu erwarten wenn man sich vor Augen hält, dass Richter entscheiden die von diesem perversen System selber nur profitieren.
Wie sollten sie ohne/geringste Beitragszahlungen überhaupt eine Pension erhalten können?
Man kann das Recht beugen, nicht aber die simple Mathematik und mit einem Null Kapital ist der Zinsertrag eben nicht höher wie mit Kapital auch wenn die Politik das Prinzip für sich und ihre Begünstigten in Anspruch nimmt.
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