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09.06.2008 
Pläne des Finanzministeriums

Neue Keule gegen Umsatzsteuerbetrug

von Axel Schirner

11,3 Milliarden Euro allein im letzten Jahr: Jedes Jahr entgehen dem Bund Riesenbeträge durch Unternehmen, die sich um ihre Umsatzsteuer drücken. Jetzt plant Berlin einen drastischen Schritt: Die Finanzämter sollen Stuerguthaben bis zu 50 Tage einbehalten dürfen.

Will dem Steuerbetrug Herr werden: Finanzminister Peer Steinbrück. Foto: dpaLupe

Will dem Steuerbetrug Herr werden: Finanzminister Peer Steinbrück. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Das Bundesfinanzministerium plant drastische Maßnahmen im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug. In einem Diskussionspapier an den Finanzausschuss schlägt Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) unter anderem vor, Steuerguthaben von Firmen mindestens 50 Tage zurückzuhalten. In dem neugefassten Umsatzsteuerparagrafen zum Besteuerungsverfahren soll es dann heißen: „Berechnet der Unternehmer einen Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt, ist dieser nicht vor Bekanntgabe der Zustimmung der Finanzverwaltung, frühestens am 50. Tag nach dem Eingang der Voranmeldung, fällig.“

Hintergrund der Pläne ist der offenbar anhaltend hohe Umsatzsteuerbetrug. Laut Ifo-Institut gingen dem Fiskus letztes Jahr dadurch 11,3 Mrd. Euro durch die Lappen. Bis vor kurzem setzte das Bundesfinanzministerium auf einen totalen Systemwechsel bei der Steuererhebung, um der Lage Herr zu werden. Dafür wäre aber eine einheitliche Umsetzung in der EU erforderlich gewesen. Mittlerweile ist klar, dass es dazu nicht kommen wird.

Die verschiedenen Methoden, den Fiskus zu prellen, haben alle einen gemeinsamen Kern: Ein (Schein-)Unternehmen lässt sich die angeblich an Lieferanten gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstatten. Doch anstatt später selbst Umsatzsteuer zu zahlen, taucht der Betrüger unter. Der Betrug funktioniert vor allem deshalb, weil der deutsche Fiskus die Vorsteuer auf die Vorleistungen rasch erstattet, unabhängig davon, ob und wann die Firma selbst Steuern zahlt.

Bei innerdeutschen Geschäften verkauft ein Lieferant Waren stets mit Umsatzsteuer belastet an seine Kunden. Ist der Kunde selbst Unternehmer, kann er sich die gezahlte Steuer vom Fiskus erstatten lassen. Die Umsatzsteuer, die er selbst wiederum von seinem Kunden bei einem Weiterverkauf erhält, muss er abführen. Bei etablierten Betrieben saldieren sich oft beide Größen, nicht aber bei Startups, die kaum Umsätze haben.

Das Finanzministerium will mit seinem Vorstoß dem Fiskus mehr Zeit für Kontrollen einräumen. „Mit der verzögerten Auszahlung verliert Deutschland für potenzielle Betrüger an Attraktivität“, so Kressl. Sie mahnte die Länder, ihre Kontrollmöglichkeiten zu nutzen. 2006 betrug die Wahrscheinlichkeit, in eine Umsatzsteuersonderprüfung zu geraten, 1,87 Prozent. Das höchste Risiko bestand in Sachsen-Anhalt (drei Prozent), das geringste in Hamburg (1,36 Prozent).

Der Handwerksverband ZDH warnte vor „nicht akzeptablen“ Folgen für den Mittelstand. „Wer mindestens 50 Tage auf sein Geld warten muss, hat einen ernsten Liquiditätsnachteil“, sagte ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth. „Außerdem: Was heißt mindestens 50 Tage? Im Zweifel können die also auch sechs Monate prüfen.“ Das sei investitionsfeindlich, weil gerade bei großen Anschaffungen häufig Vorsteueransprüche gegen den Fiskus entstünden.

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