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03.03.2008 
Steuerrecht

Neue Steuerregel bedroht deutschen Etat

von Axel Schrinner

Die geplante Einführung einer EU-weit einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer könnte für Deutschland teuer werden. Zwar sind einheitliche Steuersätze in der EU nicht geplant. Dennoch erwarten Ökonomen kräftige Ausfälle bei Bund, Ländern und Gemeinden.

In Zukunft werden die Steuereinnahmen wohl sinken. Foto: dpaLupe

In Zukunft werden die Steuereinnahmen wohl sinken. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Nach Berechnungen der Universität Göttingen würde Deutschland bis zu 12,5 Prozent jenes Körperschaft- und Gewerbesteueraufkommens einbüßen, das Konzerne an den Fiskus überweisen. Im Sommer will die EU-Kommission einen entsprechenden Richtlinienvorschlag präsentieren. Ziel der Initiative ist es, steuerliche Hürden im Binnenmarkt einzureißen und Bürokratiekosten der Konzerne zu senken.

Laut Steuerschätzung werden beide Unternehmensteuern dem Staat dieses Jahr gut 55 Mrd. Euro Einnahmen bescheren. Rund die Hälfte davon stammt von Konzernen. Die von Brüssel geplante Reform würde Bund, Länder und Gemeinden 3,2 Mrd. Euro kosten, wie die Ökonomen Andreas Oestreicher und Reinald Koch errechnet haben. Die Daten basieren auf der Annahme, dass die konsolidierte Gewinnermittlung verbindlich für alle Konzerne eingeführt wird. Bei optionaler Einführung wären die Steuerausfälle für den deutschen Fiskus mit 2,5 Mrd. Euro etwas geringer.

Derzeit arbeiten Experten der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten an einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften für multinationale Konzerne und einem Mechanismus zur Aufteilung des konsolidierten Konzerngewinns auf die beteiligten Steuerhoheiten. Eine Harmonisierung der Steuersätze oder Mindestsätze ist nicht geplant. Die Spanne der Steuersätze reicht heute in der EU von zehn Prozent in Zypern bis 35 Prozent in Malta. Das Gefälle übt einen starken Anreiz auf internationale Unternehmen aus, steuerpflichtige Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.

Zum Schutz des nationalen Steueraufkommens gegen ausufernde Steuerplanung existieren in vielen Mitgliedstaaten Vorschriften, die Gewinnverlagerungen ins Ausland unterbinden sollen. Dazu gehören etwa Begrenzungen des Zinsabzugs im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung, Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verlustausgleichs, Behinderungen beim Wegzug von Unternehmen sowie Kontrollen und Dokumentationspflichten bei konzerninternen Verrechnungspreisen.

Gerade Deutschland hat mit der Unternehmensteuerreform 2008 hier kräftig aufgerüstet. Zur Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkungen von gut 38 auf knapp 30 Prozent wurden eine „Zinsschranke“ und eine „Wegzugsteuer“ eingeführt. Laut wissenschaftlichem Beirat beim Bundesfinanzministerium stehen viele dieser Schutzregeln aber in Konflikt mit den Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten der Grundfreiheiten des EG-Vertrags, insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Sie laufen daher Gefahr, eines Tages vom Europäischen Gerichtshof gekippt zu werden.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Warum Hochsteuerländer profitieren.

„Europaweit würde das Steueraufkommen aus Konzerngewinnen um etwa 4,5 Prozent sinken“, betonten die Göttinger Ökonomen. Falls die einheitliche Bemessungsgrundlage verpflichtend werde, würden insbesondere Niedrigsteuerländer wie Irland, Ungarn und Litauen sowie Staaten ohne Gruppenbesteuerungssystem verlieren. Hochsteuerländer wie Italien, Belgien, Spanien und Frankreich würden profitieren oder nur geringe Steuerausfälle hinnehmen müssen. Grund ist, dass Staaten mit niedrigen Steuersätzen eher eine breite Bemessungsgrundlage haben, während Hochsteuerländer mit zahlreichen Schlupflöchern dafür sorgen, dass die optisch hohe Belastung etwas gemildert wird.

Eine Konzernbesteuerung auf Basis einer konsolidierten Bemessungsgrundlage würde voraussetzen, dass der Gewinn nach europaweit einheitlichen Regelungen ermittelt, zum gemeinsamen Gewinn des grenzüberschreitend tätigen Konzerns zusammengefasst und auf die an diesem Einkommen beteiligten Gesellschaften nach bestimmten Aufteilungsmaßstäben verteilt wird. Die Uni Göttingen analysierte die Daten von gut 130 000 Unternehmen und verteilte die steuerpflichtigen Gewinne zu gleichen Teilen nach dem Verhältnis der Lohnsumme, des Umsatzes und des Anlagevermögens auf die Steuerhoheiten.

Heute muss jeder Konzern seine Gewinne aus grenzüberschreitenden Transaktionen nach den unterschiedlichen Vorschriften von bis zu 27 EU-Mitgliedstaaten ermitteln. Dabei besteht die Gefahr, dass Gewinne aufgrund miteinander kollidierender Ansprüche doppelt besteuert werden. Daher würde eine große Mehrheit der deutschen Konzerne eine einheitliche europäische Bemessungsgrundlage begrüßen.


Der Weg zur EU-Konzernsteuer

Problem

Heute sind die im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen mit 27 verschiedenen Steuer- und Gewinnermittlungssystemen konfrontiert. Das kostet Geld und kann zu Doppelbesteuerung oder Steuerlücken führen.

Lösungsvorschlag

Die EU arbeitet an einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage. Eine Konzernbesteuerung mit einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermöglicht die Gewinn- und Verlustverrechnung über die Grenze.

Realisierungschance

Es gilt als wenig wahrscheinlich, dass sich alle EU-Staaten auf eine Richtlinie mit gemeinsamen Regeln einigen können. Scheitert dies, ist eine „verstärkte Zusammenarbeit“ mehrerer Mitgliedstaaten möglich.

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