„Europaweit würde das Steueraufkommen aus Konzerngewinnen um etwa 4,5 Prozent sinken“, betonten die Göttinger Ökonomen. Falls die einheitliche Bemessungsgrundlage verpflichtend werde, würden insbesondere Niedrigsteuerländer wie Irland, Ungarn und Litauen sowie Staaten ohne Gruppenbesteuerungssystem verlieren. Hochsteuerländer wie Italien, Belgien, Spanien und Frankreich würden profitieren oder nur geringe Steuerausfälle hinnehmen müssen. Grund ist, dass Staaten mit niedrigen Steuersätzen eher eine breite Bemessungsgrundlage haben, während Hochsteuerländer mit zahlreichen Schlupflöchern dafür sorgen, dass die optisch hohe Belastung etwas gemildert wird.
Eine Konzernbesteuerung auf Basis einer konsolidierten Bemessungsgrundlage würde voraussetzen, dass der Gewinn nach europaweit einheitlichen Regelungen ermittelt, zum gemeinsamen Gewinn des grenzüberschreitend tätigen Konzerns zusammengefasst und auf die an diesem Einkommen beteiligten Gesellschaften nach bestimmten Aufteilungsmaßstäben verteilt wird. Die Uni Göttingen analysierte die Daten von gut 130 000 Unternehmen und verteilte die steuerpflichtigen Gewinne zu gleichen Teilen nach dem Verhältnis der Lohnsumme, des Umsatzes und des Anlagevermögens auf die Steuerhoheiten.
Heute muss jeder Konzern seine Gewinne aus grenzüberschreitenden Transaktionen nach den unterschiedlichen Vorschriften von bis zu 27 EU-Mitgliedstaaten ermitteln. Dabei besteht die Gefahr, dass Gewinne aufgrund miteinander kollidierender Ansprüche doppelt besteuert werden. Daher würde eine große Mehrheit der deutschen Konzerne eine einheitliche europäische Bemessungsgrundlage begrüßen.
Der Weg zur EU-Konzernsteuer
Problem
Heute sind die im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen mit 27 verschiedenen Steuer- und Gewinnermittlungssystemen konfrontiert. Das kostet Geld und kann zu Doppelbesteuerung oder Steuerlücken führen.
Lösungsvorschlag
Die EU arbeitet an einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage. Eine Konzernbesteuerung mit einheitlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermöglicht die Gewinn- und Verlustverrechnung über die Grenze.Realisierungschance
Es gilt als wenig wahrscheinlich, dass sich alle EU-Staaten auf eine Richtlinie mit gemeinsamen Regeln einigen können. Scheitert dies, ist eine „verstärkte Zusammenarbeit“ mehrerer Mitgliedstaaten möglich.


