Bundesländer, die etwa wegen höherer Kosten für Mieten oder die Lebenshaltung gezwungen seien, Ärzte besser zu bezahlen, müssten an anderer Stelle sparen und das Leistungsspektrum einschränken. Auf lange Sicht erzwinge der Fonds trotz Konvergenzklausel eine Vereinheitlichung der Leistungen und würge damit jeden ökonomisch sinnvollen Wettbewerb um das beste Angebot ab.
Gesundheitsministerin Schmidt hat das Datenproblem offenbar längst erkannt. Sie bot der bayerischen CSU, die im Landtagswahlkampf steht, gerade an, Belastungen durch den Fonds, die über 100 Mill. Euro hinausgehen, erst 2020 - also im Nachhinein - aus Steuermitteln auszugleichen. "Das wird mit uns nicht zu machen sein", konterte Bayerns Sozialministerin Stewens: "Wir brauchen das Geld 2009 um unsere Ärzte zu bezahlen."
Auch Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) besteht auf einer sauberen Umsetzung der Konvergenzklausel: "Im Gesetz steht, dass die Bundesregierung den Nachteilsausgleich für den Gesundheitsfonds in einer Rechtsverordnung zu regeln hat, der die Länder im Bundesrat zustimmen müssen", sagte eine Sprecherin. "Darauf bestehen wir."


