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Neues Wettbewerbsrecht: Kartellamt erhält Zugriff auf Krankenkassen

Seit Jahren stehen die Krankenkassen im Wettbewerb. Jetzt zieht die Politik nach und lässt sie von Kartellwächtern kontrollieren. Die Hürden für Pressefusionen sinken hingegen deutlich, um Kleinverlage zu unterstützen.

Krankenkassen wie die AOK stehen künftig unter der Beobachtung der Wettbewerbshüter. Quelle: dpa
Krankenkassen wie die AOK stehen künftig unter der Beobachtung der Wettbewerbshüter. Quelle: dpa

BerlinDas Kartellrecht gilt künftig auch für gesetzliche Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Bundesregierung will damit unter anderem sicherstellen, dass die Kassen durch Zusammenschlüsse oder Absprachen nicht zu mächtig werden. Zugleich werden die Hürden für Pressefusionen gesenkt und die Sonderstellung von Presse-Großhändlern festgeschrieben.

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Besonders weitreichend sind die Folgen der Novelle für die gesetzlichen Kassen. Mit ihrer Unterstellung unter das Kartellrecht soll verhindert werden, dass sie sich etwa bei dem Angebot von Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren Mitgliedern damit keine Wahlfreiheit mehr lassen. Die Reform soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie war bis zuletzt umstritten.

Die Krankenkassen hatten argumentiert, dass damit die Kooperation untereinander gefährdet werde. Aber auch in der CSU hatte es bis zuletzt Vorbehalte gegen die Pläne von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) gegeben.

Vergleich Das geben Deutschlands Krankenkassen zurück

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In der Novelle wird nun klargestellt, dass freiwillige Kooperationen weiterhin möglich sind. Dazu zählen etwa die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening oder die gemeinsamen Vertretungen der Ersatzkassen auf Länderebene. Die Opposition lehnte die Neuregelung ab.

  • 18.10.2012, 21:47 Uhrpappalapapp

    Richtig, die tun so, als ob Marktwirtschaft und Konkurrenzkampf unter den Krankenkassen bestehen würde und Kartellen vorgebeugt werden müßte. Das sind alles Abwehrschlachten, um der Verringerung der Vielzahl der Krankenkassen vorzubeugen. Dabei wäre, abgesehen von den zu vielen Arbeitsplätzen, nur eine Krankenkasse erforderlich! Aber die vielen hochbezahlten Direktorenstellen bewirken halt, wie in der Politik und in den Behörden, daß die schwachsinnigsten Beibehaltsargumente losgelassen werden, um an den Pfründen bleiben zu können. Die nicht optimale Organisation durch die Politiker, kostet uns produktiv arbeitende Bevölkerung mindestens 30% unserer Wertschöpfung!

  • 18.10.2012, 20:57 UhrDagmarK

    "Das Kartellrecht gilt künftig auch für gesetzliche Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Bundesregierung will damit unter anderem sicherstellen, dass die Kassen durch Zusammenschlüsse oder Absprachen nicht zu mächtig werden."

    Was soll dieser Blödsinn? Hat nicht gerade diese Regierung einen gesetzlichen Einheitssatz beschlossen?

    Abgesehen davon haben wir sowieso viel zu viele Krankenkassen.

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