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NSU-Terrorismus: Zschäpe droht Anklage wegen Mordes

Die Bundesstaatsanwaltschaft will die Rechtsextremistin wegen Mordes zur Rechenschaft ziehen. Mit ihren Komplizen Böhnhardt und Mundlos soll sie zehn Menschen umgebracht haben. Derzeit sitzt Zschäpe in Untersuchungshaft.

Die Bundesanwaltschaft will die Rechtsextremistin Beate Zschäpe offenbar wegen Mordes anklagen. Quelle: dpa
Die Bundesanwaltschaft will die Rechtsextremistin Beate Zschäpe offenbar wegen Mordes anklagen. Quelle: dpa

BerlinDie Bundesanwaltschaft will die Rechtsextremistin Beate Zschäpe einem Bericht zufolge auch wegen der Beteiligung an den zehn Morden der Organisation Nationalsozialistischer Untergrund anklagen. Zudem werde der 37-Jährigen die Beteiligung an 14 Banküberfällen und versuchter Mord im Zusammenhang mit einer Brandstiftung vorgeworfen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Samstag auf ihrer Webseite. Dies gehe aus einem Antrag zur Fortsetzung der Untersuchungshaft Zschäpes hervor.

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Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft erklärte auf Anfrage, die Vorwürfe in der Anklageschrift könnten erst nach Abschluss der Ermittlungen beurteilt werden. Dies werde deutlich vor Ablauf der kommenden drei Monate angestrebt.

Kampf gegen den Terror

Das Neonazi-Trio mit Zschäpe sowie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ist Ermittlungen zufolge für insgesamt zehn Morde an Einwanderern und einer Polizistin verantwortlich. Die Gruppe soll sich jahrelang mit Hilfe von Banküberfällen finanziert haben. Der rechtsextremistische Hintergrund der Taten kam erst im Herbst 2011 ans Licht, als Böhnhardt und Mundlos nach einem Banküberfall in Eisenach tot in einem Wohnmobil gefunden wurden. Später wurde in ihrer Wohnung in Zwickau eine Tatwaffe entdeckt. Zschäpe wird vorgeworfen, die Wohnung angezündet zu haben, um Beweise zu vernichten.

Die Rechtsextremistin sitzt in Köln in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft lautet der Tatvorwurf weiter auf Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie besonders schwere Brandstiftung.

  • 18.08.2012, 21:50 UhrEdelzwicker

    Beweise sind nicht vorhanden oder wurden vernichtet. Das ganze Procedere dient doch lediglich dazu, sich mal wieder als Nazi-jagendes Deutschland zu inszenieren, dass sich bei jeder Gelegenheit gerne in Sack und Asche im Straßendreck suhlt und dabei "Mea Culpa" skandiert - damit die hier lebenden Migranten auch ordentlich mit ihren Forderungen nach Schuldanerkennung und Bestrafung (die Höchststrafe natürlich) der hier noch immer hordenweise vorhandenen Nazis bedient werden!
    Widerlich, einfach widerlich das Ganze!

  • 18.08.2012, 21:42 UhrEmilioGolotti

    gibt es auch beweise? in dem artikel werden ausser der waffe keinerlei indizien erwähnt. Ich kenne die Hintergründe nicht, aber men gesunder Menschenverstand sagt mir: Die frau sieht nicht so klug aus wie sie hier dargestellt wird

  • 18.08.2012, 18:42 UhrKritiker

    Man muss ja nicht immer wenn es um Utreile geht nach anderen Ländern schauen, aber in Mordfällen sollte man schon den blick nutzen dürfen.
    Im Regelfall gilt in Deutschland lebenslänglich ca. 25 Jahre, wenn man sich "artig" benimmt kann man nach 15 Jahren wieder auf freien fuß kommen. Egal wieviel Menschen die Person getötet hat, deswegen wäre ich dafür das man pro Mord Lebenslänglich bekommt.
    Denn meistens werden dieses Personen wieder rückfällig.
    Natürlich wird jetzt wieder die Menschrechte Diskutiert, aber Mörder und andere Täter achten auch nicht auf Menschrechte.
    Bei Vergewaltigern hat man schon oft gemerkt das diese Leute, wenn sie frei sind wieder Rückfällig werden.
    Solche Personen sind nicht heilbar und deswegen pro Starftat wie Mord sollte man pro Mord Lenslänglich und bei Vergewaltigung die Jahreszahl mal der Straftat.
    Die Todesstrafe lehne ich kategorisch ab.

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