Die SPD wartet vergeblich auf eine Antragsflut für die Einführung neuer Branchen-Mindestlöhne. Statt des erhofften eindrucksvollen Etappensiegs im Kampf für verbindliche Lohnuntergrenzen wird Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) daher zum 31. März lediglich eine bescheidene Zwischenbilanz vorweisen können.
Dass bei Bundesarbeitsminister Olaf Scholz nicht mehr Mindestlohn-Anträge eingegangen sind, liegt nur zum Teil an einer ablehnenden Haltung der Arbeitgeber. Foto: dpa
BERLIN. Innerhalb der auf Koalitionsebene vereinbarten Frist haben bisher nicht einmal fünf neue Branchen greifbares Interesse an einer Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gezeigt.
Zu den wenigen Kandidaten zählen neben tarifrechtlichen Problemfällen wie der Zeitarbeit zwei Minibranchen. Dies sind die privaten Forstdienstleister mit 10 000 Beschäftigten und die Textildienstleister, die je nach Zählung auf bis zu 30 000 Beschäftigte kommen. Sie haben bereits Mindestlohn-Tarifverträge ausgehandelt. Konkrete Vorbereitungen für einen Mindestlohn nach dem Entsendegesetz laufen daneben im Wach- und Sicherheitsgewerbe, das immerhin bundesweit 170 000 Beschäftigte zählt.
Nach Schätzungen, die noch aus der Zeit des früheren Arbeitsministers Franz Müntefering stammen, sollten demgegenüber in absehbarer Zeit bis zu zehn Branchen mit zusammen 4,4 Millionen Beschäftigten durch tarifliche Mindestlöhne vor "Dumpingkonkurrenz" geschützt werden. Bis zuletzt hatte vor allem SPD-Fraktionschef Peter Struck diese Voraussage immer wieder bekräftigt.
Die Aufnahme einer Branche in das Entsendegesetz ist die formale Voraussetzung dafür, dass die Regierung später einen tariflich vereinbarten Mindestlohn per Rechtsverordnung für allgemein verbindlich erklären kann. Die SPD hatte der Union dazu 2007 eine Koalitionsvereinbarung abgerungen. Sie besagt, dass das Entsendegesetz nach dem 31. März entsprechend der Antragslage "unverzüglich" auf neue Branchen ausgedehnt wird. Bisher gilt es für die Bau- und Gebäudereinigerbranche sowie für Briefdienstleister.
Dass bei Scholz nicht mehr Anträge eingegangen sind, liegt indes nur zum Teil an einer ablehnenden Haltung der Arbeitgeber in großen Branchen wie dem Handel oder dem Gastgewerbe. Daneben besteht ein zweites Hindernis: Für einen Mindestlohn nach dem Entsendegesetz müssen Branchen mindestens 50 Prozent Tarifbindung vorweisen. Dieses Kriterium wird in vielen Bereichen entweder klar verfehlt, oder die Datenlage ist zumindest stark umstritten - wie zuletzt im Postsektor.
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Die etablierten Gewerkschaften sehen sich nun in ihrem Urteil bestärkt, dass die Mindestlohnstrategie der Großen Koalition von vornherein wenig aussichtsreich gewesen sei. "Insofern ist das Entsendegesetz wegen dieser hohen Hürden nur sehr bedingt für Mindestlöhne geeignet", folgert DGB-Chef Michael Sommer. Und Klaus Schroeter, Chef der Tarifabteilung bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), betont: Wer wirklich effektiv gegen Niedriglöhne vorgehen wolle, der dürfe sich nicht von Arbeitgebervertretern abhängig machen. "Der kommt an einem gesetzlichen Mindestlohn nicht vorbei."
Doch selbst jene Branchen, in denen auch Arbeitgeber einen Mindestlohn anstreben, können dem Arbeitsminister noch Kopfschmerzen bereiten. So will das Wachschutzgewerbe nun einen Mindestlohntarifvertrag mit der christlichen Gewerkschaft GÖD schließen, nachdem Verdi eine Lösung unter 7,50 Euro je Stunde verweigert hatte. Scholz muss daher wohl bald entscheiden, ob er einen beantragten Mindestlohn für Wachleute ablehnt - oder ob er den Zorn von Verdi provoziert. Denn mit der Umsetzung des GÖD-Mindestlohns würde er einer Konkurrenzgewerkschaft von Verdi quasi den amtlichen Segen geben.
Umstritten ist auch der seit Februar vorliegende Antrag aus der Zeitarbeitsbranche: Ein Teil der Arbeitgeber und der DGB wollen dort einen Mindestlohn. Damit würde jedoch gerade ein Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaften ausgehebelt. Und auch der Mindestlohnwunsch der Textildienstleister gilt als kritisch: Sie haben ihren Tarifvertrag mit der IG Metall so abgefasst, dass er kleinere Firmen aus der Branche herausdefiniert. Nur so steigt die Tarifbindung über 50 Prozent.
Gescheitert ist die Mindestlohnstrategie der Koalition indes trotz der flauen Antragslage noch nicht. Denn neben dem Entsendegesetz gehört dazu auch ein neues Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Nach diesem Regelwerk, das auf Bereiche mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zielt, könnten dann künftig branchenbezogene Fachausschüsse anstelle von Tarifparteien die Höhe von Mindestlöhnen regeln.


