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Nutzenbewertung: Verwässerung der Arzneimittelprüfung zurückgenommen

Nach Kritik von Experten nimmt die Koalition eine Verwässerung der Gesundheitsreform zum Teil wieder zurück. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen wird auch in Zukunft Arzneimittel wegen Unzweckmäßigkeit von der Erstattung durch die gesetzlichen Kassen ausschließen können.

Eine Apothekerin sucht Medikamente heraus: Eine Verwässerung der Arzneimittelprüfung wird teilweise zurückgenommen. Quelle: dpa
Eine Apothekerin sucht Medikamente heraus: Eine Verwässerung der Arzneimittelprüfung wird teilweise zurückgenommen. Quelle: dpa

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen wird auch in Zukunft Arzneimittel wegen Unzweckmäßigkeit von der Erstattung durch die gesetzlichen Kassen ausschließen können. Eine entsprechende Änderung der Arzneimittelreform beschlossen gestern die Gesundheitsexperten der Koalition.

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Ursprünglich war geplant, dem Ausschuss dieses Recht faktisch zu nehmen, indem er verpflichtet werden sollte, die Unzweckmäßigkeit zu beweisen. Bislang gilt sie bereits als erwiesen, wenn der Hersteller keine Studien vorlegen kann, die den Nutzen eines Medikaments belegen.

Nun soll es zwar bei der Umkehr der Beweislast bleiben. Der Ausschuss soll jedoch zusätzlich das Recht erhalten, vom Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist zusätzliche Studien zu verlangen. Versäumt dieser die Frist, kann der Ausschuss das Mittel aus der Erstattungsliste streichen.

Auch an anderer Stelle verschärfte die Koalition ihre während der Gesetzesberatungen verwässerten Pläne. So sollen auch Medikamente gegen seltene Krankheiten, sogenannte Waisen-Medikamente oder Orphan Drugs, auf ihren Nutzen hin geprüft werden, wenn sie einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro überschreiten.

Bislang war geplant, sie generell davon zu befreien. Dies hätte nach Einschätzung führender Arzneimittelexperten dazu führen können, dass Unternehmen gezielt neue Medikamente als Waisenmedikamente anmelden, um die Nutzenbewertung zu unterlaufen.

Schäuble bleibt widerspenstig

Die Nutzenbewertung aber ist Dreh- und Angelpunkt der von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) entworfenen Reform. Auf ihrer Basis sollen nämlich künftig für neue Medikamente Erstattungspreise festgelegt werden. Damit will der Minister das Preismonopol der Hersteller brechen. Der Chef des Bundesausschusses, Rainer Hess, sagte, die Pläne gingen in die richtige Richtung.

Auch an die Finanzierungsreform der Kassen legten die Gesundheitsexperten gestern in einer Nachtsitzung letzte Hand an. Es zeichnete sich ab, dass einer der größten Kritikpunkte an dieser Reform wegen des Widerstandes von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht ausgeräumt werden kann.

Da Schäuble seinen Etat nicht zusätzlich belasten will, wird es wohl dabei bleiben, dass der Sozialausgleich für die neuen Zusatzbeiträge aus dem durch einen einmaligen Steuerzuschuss von zwei Mrd. Euro aufgefüllten Gesundheitsfonds finanziert wird. Die zwei Mrd. Euro werden aber maximal bis 2014 reichen. Danach müsste der Ausgleich systemwidrig aus den Kassenbeiträgen an den Fonds bezahlt werden.

  • 02.11.2010, 11:15 UhrAnonymer Benutzer: Hirte

    Eine Verwässerung, oder besser Vernebelung des Sytems ist doch voll im Sinne der Pharmalobby. Da ist Lobbyexecuter Rösler ja genau der richtige Ansprechpartner.
    bin mal gespannt, auf welchem Pharma-Vorstandsposten Herr Rösler nach seiner hoffentlich nur kurzen Politiker-Karriere auftaucht und seinen "Lohn" abkassiert!

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