
BERLIN. Berufstätige in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sollen in Zukunft auch ohne Abitur oder spezielle Zugangsprüfung ein Studium an einer Universität aufnehmen können. Einzige Voraussetzung soll eine dreijährige Tätigkeit im erlernten Beruf sein. Zudem muss das Studienfach jobverwandt sein. So kann sich ein Elektriker um einen Studienplatz für Elektrotechnik bewerben oder eine pharmazeutisch-technische Assistentin für ein Pharmaziestudium.
„Dies stößt zwar manchem Bildungsbürger sauer auf, der gerade erlebt, dass seine Tochter den ersehnten Medizinstudienplatz nicht kriegt, weil ihr Abiturdurchschnitt zu schlecht ist und nun erfährt, dass demnächst auch eine Arzthelferin Medizin studieren kann“, kommentierte gestern der niedersächsische Wissenschaftsminister Lutz Stratmann (CDU) die Anfang der Woche vom Kabinett in Hannover beschlossene Änderung des Landeshochschulgesetzes. Entsprechende Beschwerden gebe es durchaus. Doch die stärkere Öffnung der Hochschulen sei ohne Alternative, „schon weil wir anders kaum den auch in akademischen Berufen drohenden Fachkräftemangel beheben können“.
Stratmann und seinem Ministerkollegen aus NRW, Andreas Pinkwart (FDP), geht es aber auch darum, generell Barrieren im Bildungssystem abzubauen. „Wenn zukünftig jedem Berufstätigen die Uni offen steht, entkrampft das den aktuellen Streit um das dreigliedrige Schulsystem“, so Stratmann. Die soziale Mobilität werde verbessert. Davon profitiere die ganze Gesellschaft, so Pinkwart.
NRW und Niedersachsen setzen damit als erste der 16 Bundesländer einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom vergangenen Frühjahr um, die Hochschulen möglichst weit für Berufstätige zu öffnen. Bislang können nur Meister ohne gesonderte Eignungsprüfung ein Studium in einem berufsverwandten Studienfach in der Regel an einer Fachhochschule aufnehmen. In NRW sollen Handwerksmeister in Zukunft auch an den Universitäten des Landes jedes Studium ihrer Wahl aufnehmen können. In Niedersachsen können sie dies schon. In Zukunft soll dort jeder Berufstätige ohne Abitur eine allgemeine Studienberechtigung erhalten, der spezielle Fortbildungskurse absolviert hat. Zudem sollen im Beruf erworbene Qualifikationen beim Studium leichter angerechnet werden können, um die Studiendauer zu verkürzen.
Es gibt allerdings auch Kritik an den Plänen. „Unis und Hochschulen für Berufstätige zu öffnen ist zwar gut und richtig“, sagt die Weiterbildungsexpertin der Universität Oldenburg, Anke Sanft. Es reiche aber nicht, formale Hürden zu beseitigen.
Die Hochschulen müssten den Berufstätigen auch passende Studienangebote machen. „Was wir brauchen, sind zum Beispiel Strukturen an den Hochschulen, die ein Studium neben dem Beruf ermöglichen.“ Deutsche Universitäten machten solche Angebote aber bislang kaum. Dies sei der Hauptgrund warum in Deutschland im Vergleich mit anderen Industrieländern die wenigsten Berufstätigen ein Studium aufnähmen. So liege der Anteil von Handwerksmeistern an den Studierenden im Bundesdurchschnitt weit unter einem Prozent.
ich halte diese Vorgehensweise grundlegend nicht für falsch, schließlich ist der entsprechende KMK beschluss nun fast ein Jahr alt, jedoch für ZVS-Studiengänge (sprich Medizin, Pharmazie, usw.) bewerber ohne Abitur zuzulassen, ist echt unfair, vor allem wenn man nicht gleichzeitig die Zahl der Studienplätze anhebt. Warum nicht zusätzlich Plätze schaffen, auf die sich entsprechend qualifizierte ohne Abitur bewerben dürfen? Dann konkurrieren sie nicht mit den Abiturienten. ich denke, dass da definitiv noch nicht das letzte Wort gesprochen sein kann...
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