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Online-Durchsuchungen: Bundesverfassungsgericht prüft BKA-Gesetz

Die umstrittenen Online-Durchsuchungen könnten vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Das höchste deutsche Gericht stellt das BKA-Gesetz auf den Prüfstand. Unter den Klägern ist auch ein ehemaliger Bundesinnenminister.

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hält das BKA-Gesetz für verfassungswidrig. Gemeinsam mit Verbandsvertretern von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten legte er eine Verfassungsbeschwerde ein. Quelle: ap
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hält das BKA-Gesetz für verfassungswidrig. Gemeinsam mit Verbandsvertretern von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten legte er eine Verfassungsbeschwerde ein. Quelle: ap

HB BERLIN. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hat gemeinsam mit Verbandsvertretern von Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesnovelle erhoben. Die ständige sicherheitspolitische Aufrüstung führe zur schleichenden Erosion der Grundrechte, kritisierte Baum bei der Vorstellung der Klage am Donnerstag in Berlin. Das BKA-Gesetz sei in vielen Punkten verfassungswidrig.

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Die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) würden mit der Neuregelung auf Kosten der Freiheit ausgeweitet, bemängelten die Kläger. Online-Durchsuchung, Telekommunikations-Überwachung und Spähangriff schränkten die die Grundrechte der Bürger übermäßig ein. Selbst der Kernbereich der Privatsphäre sei nicht mehr hinreichend geschützt. Zugleich werde der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten und Rechtsanwälten immer stärker ausgehöhlt. Informanten, Patienten und Mandanten könnten sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Gespräche vertraulich blieben und nicht von den Behörden überwacht würden.

Mit dem Gesetz werde die Pressefreiheit ausgehebelt, die gerade in Deutschland aus historischen Gründen besonders geschützt sei, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken. Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltsverein bemängelte, dass die Vertraulichkeit im Umgang mit Mandanten nach dem neuen Gesetz nur noch für Strafverteidiger gelte und nicht für jeden Rechtsanwalt. Diese Unterscheidung sei aber nicht praktikabel, weil auch in der normalen anwaltlichen Beratung oft strafrechtliche Fragen besprochen würden.

Baum kritisierte einen Wettbewerb der Parteien in der Sicherheitspolitik, der in gesetzliche Symbolhandlungen münde. Politik und Gesellschaft müssten solche Diskussionen aber aushalten und trotz der Bedrohung durch den Terrorismus am Grundgesetz festhalten. Zugleich rügte Baum den Bundestag, der Sicherheitsgesetze deutlich nachlässiger und mit weniger Sorgfalt prüfe als das Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erwartet der Liberale erst nach der Bundestagswahl.

Mit dem neuen Gesetz, das lange umstritten war, hat das Bundeskriminalamt seit Jahresbeginn die Befugnis zur Terrorabwehr bekommen und kann damit auch ohne konkreten Verdacht präventiv ermitteln. Die Behörde kann sich dazu Instrumenten wie der Online-Durchsuchung, der Rasterfahndung sowie des Lausch- und Spähangriffs bedienen.

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