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25.06.2008 
Bund erleichtert Steuererklärung

Online first

von Donata Riedel

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat gute Chancen, einmal für ein neues Steuergesetz mehr Lob als Tadel von der Wirtschaft zu bekommen. Die Beamten seines Ministeriums schreiben gerade an einem Gesetz, mit dem die Steuererklärung für Unternehmen künftig deutlich einfacher werden soll.

Ab 2011 sollen möglichst alle Firmen ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben. Foto: ReutersLupe

Ab 2011 sollen möglichst alle Firmen ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben. Foto: Reuters

BERLIN. Ab 2011 sollen möglichst alle Firmen ihre Steuererklärungen elektronisch abgeben. Bei den Voranmeldungen der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer werden die Untergrenzen für Bagatellfälle angehoben: Viele Unternehmen werden dann nicht mehr monatlich, sondern nur noch einmal im Vierteljahr Umsatzsteuermeldungen an das Finanzamt schicken müssen. Der Referentenentwurf für dieses "Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" liegt dem Handelsblatt vor.

Mit dem Gesetz soll an vielen Einzelpunkten der Papierbeleg überflüssig werden. Der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Finanzämtern wird, soweit es geht, standardisiert. Die zumeist kleinen Änderungen im Detail sollen dauerhaft die Unternehmen um jährlich 140 Mill. Euro Bürokratiekosten entlasten und die Finanzämter um weitere 66 Mill. Euro. Die Einführungskosten dagegen sollen für Unternehmen nur mit einer Mill. Euro und für die Verwaltung mit 5,5 Mill. Euro zu Buche schlagen.

"Das Ziel des Gesetzes ist ausdrücklich zu unterstützen", sagte Matthias Lefarth vom Handwerksverband ZDH. "Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, der Bürokratieabbau bei den Papierbelegen könnte aber noch weiter gehen", sagte BDI-Umsatzsteuerexperte Michael Herzog.

Im Einzelnen will Steinbrück die Grenzen für die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen von 6136 auf 7500 Euro anheben und für vierteljährliche Meldungen von 512 auf 1000 Euro. Die Schwellenwerte für monatliche Lohnsteueranmeldungen sollen von 3000 auf 4000 Euro und für vierteljährliche von 800 auf 1000 Euro steigen. Rechnungen müssen nicht mehr als Sammelrechnung auf Papier eingereicht werden. "Das hatten wir schon lange gefordert", sagt Herzog.

Für Arbeitnehmer endet der Papierkrieg zumindest bei den Nachweisen über die Riesterrente und vermögenswirksame Leistungen. Das soll nach und nach auf andere Beleg-Arten ausgedehnt werden. Den Unternehmen soll die Verwaltung auch bei Außenprüfungen entgegenkommen: Finanzamt und Rentenversicherungsträger sollen ihre Prüfungen künftig zeitgleich vornehmen.

Aus Sicht des BDI, der eher größere Unternehmen vertritt, könnte allerdings noch viel mehr elektronisch erledigt werden, als in dem Entwurf vorgesehen. Eine große Erleichterung wäre es laut Herzog auch, wenn der Fiskus für Standardmeldungen auf die elektronische Signatur verzichten würde: Nur Deutschland verlange derart hohe technische Sicherheitsstandards für Routinemeldungen.

Für Kleinstunternehmen allerdings sollte die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung ausgesetzt werden, warnte dagegen Lefarth vor zu viel IT. Auch für Unternehmen, die gerade ihre EDV umstellen, sollte es längere Übergangsfristen geben, sagte er. Der Gesetzentwurf enthält allerdings schon einen Passus, nach dem das Finanzamt "zur Vermeidung unbilliger Härten" auf die elektronische Übermittlung verzichten kann.

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