12.12.2006

Fluxx/JaxxAG und Tipp24 AG betroffen: Online-Glücksspiel auf der Abschussliste

Die Bundesländer haben sich am Mittwoch auf weitere Details zur Verteidigung ihres milliardenschweren Glücksspielmonopols verständigt.

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Die Bundesländer wollen ihr milliardenschweren Glücksspielmonopol verteidigen. Quelle: dpaLupe

Die Bundesländer wollen ihr milliardenschweren Glücksspielmonopol verteidigen. Quelle: dpa

BERLIN. Die Bundesländer wollen in einem Staatsvertrag ein Verbot von Glücksspiel im Internet durchsetzen. Das geht aus der Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch hervor, die dem Handelsblatt (Mittwochsausgabe) vorliegt. Den überwiegend privaten Anbietern wie Fluxx/JaxxAG und Tipp24 AG wird dabei eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt. Bislang dafür diskutierte Ausnahmereglungen für die betroffenen Anbieter soll es im Gegenzug nicht geben.

Mit dem Staatsvertrag will die Mehrheit der Länder das staatliche Wettmonopol erhalten. Dies war vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt worden. Die Richter hatten es nur für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft. Der erwartete Vorstoß der Ministerpräsidenten trifft besonders private Wettanbieter und Spielvermittler. Deren Geschäftsmodell basiert fast ausschließlich auf dem Internet.

Beim umstrittenen staatlichen Glücksspielmonopol soll es nach früheren Äußerungen von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff, der den Vorsitz der Konferenz hat, ein striktes Internet-Verbot für Werbung und den Vertrieb von Glücksspielen geben. Ausnahmen sind für Lotto und Toto sowie das Internet-Angebot von Spielbanken geplant. Diese könnten aber auf zwei Jahre beschränkt werden, hatte er gesagt. Fernsehwerbung werde verboten, wobei aber unter anderem die Ziehung der Lottozahlen ausgenommen sei. Selbst bei einer weitgehenden Verständigung auf Einzelheiten des Vertrages muss das Abkommen noch von den Landesparlamenten genehmigt werden.

Die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen von den Wetteinsätzen vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr in die Landeskassen ab. Damit werden unter anderem soziale Projekte unterstützt. Das Monopol war vom Bundesverfassungsgericht in Frage gestellt worden. Die Richter hatten es nur für den Fall als akzeptabel bezeichnet, dass der Staat die Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft.

Der Branchenverband Bitkom, der die Interessen der privaten Wettanbieter vertritt, warnte erneut vor einen Aus für junge Internet-Unternehmen auf dem Markt. „Die Länder-Chefs zementieren ein verstaubtes Vorkriegsmonopol und riskieren damit 55.000 Arbeitsplätze“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

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