Damit Finanztricks häufiger ans Tageslicht kommen, sind nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die KVs seit 1994 verpflichtet, Stellen „zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ einzurichten. Die müssen bei Betrugsverdacht die Staatsanwaltschaft einschalten.
Offenbar gehen die KVs mit diesem Auftrag aber nicht sonderlich dynamisch um. Auf den Internet-Seiten ihrer Landesvertretungen werden die eigenen Anti-Korruptionsbeauftragten weitgehend versteckt. Selbst die KV des Saarlandes scheint nicht viel aus den Vorfällen im Land gelernt zu haben. Hinweise auf ihren Korruptionsbekämpfer sucht man bis heute auf der Homepage vergeblich.
Der heißt Reiner Flöthner, ist niedergelassener Arzt – und nur schwer ans Telefon zu bekommen. Denn die eigene Praxis nimmt schließlich Zeit in Anspruch. „Zwischen eins und zwei oder wieder ab vier Uhr“, bietet Flöthner für ein Gespräch an.
Einmal am Apparat, macht er aber sogleich klar, dass er Abrechnungsbetrug noch immer für Einzeltaten von wenigen schwarzen Schafen hält. „Viele Kollegen sagen nichts. Aber die meisten denken: ,Endlich geht es den Betrügern an den Kragen.’“
Selbst Flöthner muss aber zugeben: „Das derzeitige Honorarsystem verleitet zum Betrug.“ Da bei Kassenpatienten nicht das „Kostenerstattungsprinzip“ gelte, also nicht direkt mit dem Patienten abgerechnet werde, bleibe das System intransparent.
Die Politik denkt mittlerweile in eine ähnliche Richtung. Das Eckpunktepapier der großen Koalition sieht vor, das Finanzierungssystem für Praxisärzte so zu reformieren, dass Patienten stets durch eine Rechnung über die Kosten informiert werden. Außerdem sollen Krankenkassen und KV verpflichtet werden, spezielle Software-Programme einzuführen, mit der Abrechnungen besser überprüfbar werden.
Gegen eine Leistungsübersicht für Patienten hat Kassen-Fahnder Feige grundsätzlich nichts. Aber er sieht zwei wesentliche Fußangeln. Noch sind die Rechnungen so gestaltet, dass eine Laie sie nicht durchschaut. Außerdem: Wer soll die Rechnungsverschickung bezahlen? Bei den gesetzlichen Kassen gehen 500 Millionen Rechnungen im Jahr ein. „Ich glaube nicht, dass die Ärzte die Kosten übernehmen.“
Was deren Zunft von Leuten wie Flöthner und Feige hält, lässt sich übrigens auf der Internet-Seite der KV Nordrhein nachlesen. „Ein Korruptionsbeauftragter“, schreibt dort ein Internist aus Düren, „ist so nötig wie Kühlschränke am Nordpol.“
Wie Unrecht der Mann hat, zeigt der Fall von Petra Kötter und Manfred Thielen* (Namen von der Redaktion geändert) aus Bayern. Einziger Wermutstropfen: Für das Gesundheitssystem ist das ergaunerte Geld wohl auf ewig verloren. „Nicht selten“, sagt Kassenfahnder Feige resigniert, „sind die Täter längst pleite.“
Fahrplan der Gesundheitsreform
Verspätung: Nach langem Ringen hat die Regierungskoalition den Start der Gesundheitsreform auf April 2007 verschoben. Noch stehen nur grobe Eckpunkte fest, um die Details wird heftig gestritten.
Gesundheitsfonds: Kern der Reform soll ein Finanzpool werden, aus dem die Kassen eine bestimmte Summe für jeden Versicherten erhalten plus eines Ausgleichs je nach Alter und Krankenstand der Mitglieder. In den Fonds fließen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Steuermittel. Die private Krankenversicherung wird nicht einbezogen. Der sehr umstrittene Fonds soll 2008 an den Start gehen.
Steuerfinanzierung: Gesamtgesellschaftliche Leistungen der Kassen wie die Mitversicherung von Kindern sollen zunehmend über Steuern finanziert werden. 2008 sollen 1,5 Mrd. und 2009 drei Mrd. Euro aufgebracht werden. In den Jahren danach soll der Anteil weiter steigen. Wo die Mittel herkommen sollen, ist offen.
Kassenbeiträge: Da der Gesundheitsfonds erst starten soll, wenn die Kassen entschuldet sind, nimmt die Koalition steigende Beiträge in Kauf. Nach Regierungsschätzungen werden sie um 0,5 Prozentpunkte steigen müssen. Der Beitragssatz soll künftig einheitlich vom Gesetzgeber festgelegt werden.
Ärztehonorar: Die Mediziner erhalten ein einfacheres Vergütungssystem mit Pauschalpreisen. Damit sollen sie vorher ersehen können, was sie genau für eine Leistung erhalten. Patienten sollen Rechnungen über die Leistungen erhalten.


