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24.01.2008 
Finanzhof-Entscheidung

Pendler-Urteil lässt Steinbrück kalt

Der Bundesfinanzhof hat die Kappung der Pendlerpauschale für rechtswidrig erklärt. Doch Finanzminister Steinbrück zeigt sich von dem Urteil unbeeindruckt. Seine Philosophie: „Die Arbeit beginnt am Werkstor.“ Jetzt hoffen beide Seiten auf das Bundesverfasungsgericht.

Der Finanzminister glaubt an die Rechtmäßigkeit der aktuellen Pendlerpauschalen-Regelung. Foto: ap.Lupe

Der Finanzminister glaubt an die Rechtmäßigkeit der aktuellen Pendlerpauschalen-Regelung. Foto: ap.

asr. DÜSSELDORF. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hält auch nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs an der Kappung der Pendlerpauschale fest. „Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe sind nicht überzeugend“, teilte Steinbrück mit. Über die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung könne nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das Ministerium gehe davon aus, dass seine Position in dem noch in diesem Jahr erwarteten Urteil bestätigt werde.

Die obersten Finanzrichter nannten gestern die Reform unvereinbar mit dem Grundgesetz und legten die Neuregelung der Pendlerpauschale dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher steuerlich berücksichtigt werden, sagte der Vorsitzende des VI. BFH-Senats, Hans-Joachim Kanzler.

Pendler können seit 1. Januar 2007 die Kosten für den Weg zur Arbeit grundsätzlich nicht mehr steuerlich als Werbungskosten absetzen. „Die Arbeit beginnt am Werksto“r, lautet Steinbrücks Philosophie. Lediglich Fernpendler können die Kosten ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen.

Steuerberaterpräsident Jürgen Pinne sieht „gute Chancen“ für die Steuerzahler in Karlsruhe. Wer nicht bis zu der Entscheidung warten wolle, könne die „Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides beantragen“, erläuterte Pinne dem Handelsblatt. Allerdings drohten dann Nachzahlungen plus Zinsen, falls Karlsruhe Steinbrück doch noch recht gäbe. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben betreffende Steuerbescheide offen.

SPD-Finanzexperte Reinhard Schulz machte sich gestern für eine Neuregelung stark. Diese müsse ab dem ersten Kilometer greifen und durch eine Absenkung der Pauschale auf etwa 25 Cent und eine Kappung des Arbeitnehmerpauschbetrags zumindest teilweise finanziert werden.

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