
HB KIEL. Die Zeitung "Schleswig-Holstein am Sonntag" schreibt, dass sich eine solche Anordnung mit dem für den 30. August erwarteten Urteil abzeichnet. Das Blatt beruft sich auf "vertrauenswürdige Quellen, nach denen die Richter das geltende Wahlrecht für unvereinbar mit der Landesverfassung erklären werden". Die Landesverfassung sieht vor, dass dem Parlament 69 Abgeordnete angehören. Wegen vieler Überhang- und Ausgleichsmandate sind es nach der Landtagswahl am 27. September 2009 aber 95.
Die Richter hielten dies mit der Landesverfassung für unvereinbar. Sie wollten dem Parlament aufgeben, das Wahlgesetz zeitnah zu ändern, damit man der Mandatszahl von 69 in der Praxis möglichst nahe komme, heißt es. Mit dem Gesetz verlöre das große Parlament seine verfassungsmäßige Legitimation. Deshalb müssten dann zeitnah Neuwahlen stattfinden.
Das Gericht muss über einen Normenkontrollantrag der Grünen und der Dänen-Partei SSW entscheiden. Derzeit regiert in Schleswig- Holstein eine schwarz-gelbe Koalition, die zwar keine Mehrheit der Zweitstimmen, aber eine Mehrheit von einem Sitz im Landtag hat. Grund dafür sind drei so genannte ungedeckte Mehrsitze.
Die Linkspartei und 48 Bürger klagen auf einen Vollausgleich aller von der Union errungenen Überhangmandate. Nach Informationen von "Schleswig- Holstein am Sonntag" wird diese Klage ohne Erfolg bleiben.