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08.01.2009 
Branche verabschiedet Positionspapier

Pharmafirmen denken um

von Peter Thelen

Die Hersteller von Arzneimitteln sind offenbar bereit, sich zukünftig in direkten Verhandlungen mit den Krankenkassen über Preise zu verständigen. Die Entscheidung markiert einen Wendepunkt in der Strategie der forschenden Pharma-Konzerne.

Neue Preisbildung? Die Pharmafirmen wollen Zugeständnisse machen. Foto: dpaLupe

Neue Preisbildung? Die Pharmafirmen wollen Zugeständnisse machen. Foto: dpa

BERLIN. Die forschenden Arzneimittelhersteller sind offenbar zu weitgehenden Zugeständnissen bereit, um ein Ende der starken Regulierung des deutschen Arzneimittelmarkts durch die bisherige Gesundheitspolitik zu erreichen. In einem Positionspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, plädiert der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) für ein völlig neues Wettbewerbsmodell. Danach sollen die Krankenkassen in Zukunft nur noch direkt mit den Arzneimittelherstellern über Art Umfang und Kosten der Arzneimittelversorgung ihrer Mitglieder verhandeln.

Preisverhandlungen mit den Kassen hatte die Industrie in der Vergangenheit immer abgelehnt. Offenbar hat hier ein Umdenkungsprozess eingesetzt, seit die Koalition mit der Gesundheitsreform von 2007 den Kassen die Möglichkeit gab, Rabattverträge mit einzelnen Herstellern zu schließen. Dieses bislang fast nur mit den Herstellern von Nachahmerprodukten (Generika) praktizierte Rabattsystem will der VFA zum Regelsystem auch für seine Mitgliedsfirmen machen, deren patentgeschützte Produkte bislang kaum von Preiskontrolle betroffen sind.

Im Gegenzug sollen allerdings sämtliche Marktregulierungen, vor allem die Festbeträge und Zwangsrabatte entfallen, die die Unternehmen den Kassen gewähren müssen. Das bislang unter Verschluss gehaltene Papier wurde auf der Mitgliederversammlung des VFA verabschiedet und soll nun mit den "Stakeholdern" in der Politik und bei den Kassen diskutiert werden.

Die Festbeträge wurden in den 80er-Jahren eingeführt, um Preiswettbewerb anzureizen. Auf der Basis von Marktanalysen bestimmen die Kassen regelmäßig den Preis, der für Medikamente vergleichbarer Wirkstoffgruppen maximal von ihnen erstattet wird. Präparate, deren Preis 30 Prozent unter Festbetrag liegt, sind von Zuzahlung befreit.

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