Deutschland

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Piraten-Petition: Warum das Leistungsschutzrecht nicht zündet

Die Piraten können nur wenige Menschen für ihre Online-Petition gegen das Leistungsschutzrecht mobilisieren. Wie es aussieht, wird die Initiative scheitern. Erlahmt das Interesse am Urheberrecht bereits wieder?

Anhänger der Piratenpartei demonstrieren gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Quelle: dapd
Anhänger der Piratenpartei demonstrieren gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Quelle: dapd

Leistungsschutzrecht ist ein sperriges Wort, und ein wenig geläufiges noch dazu. Diese Erfahrung macht derzeit auch Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei. Er hat eine Onlinepetition gegen eben dieses Leistungsschutzrecht beim Bundestag eingereicht. Wie es aussieht, wird seine Initiative scheitern.

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Heute läuft die Mitzeichnungsfrist ab. Der Chaos Computer Club, der Journalist Mario Sixtus und andere haben die Petition unterstützt. Trotzdem haben bis jetzt gerade einmal etwas mehr als 20.000 Menschen unterzeichnet. Das sind etwas mehr als halb so viele, wie die deutsche Piratenpartei Mitglieder hat. Gebraucht würden 50.000 Mitzeichner, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema in einer öffentlichen Sitzung befassen muss.

Leistungsschutzrecht Endet die Gratiskultur im Netz?

Der Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger treibt die Internetgemeinde auf die Barrikaden. Sie befürchtet das Ende der Informationskultur im Web. Und auch Internetgigant „Google“ wehrt sich.

Leistungsschutzrecht: Endet die Gratiskultur im Netz?

Worum geht es? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden. Ende August hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Idee: Verleger sollen Lizenzgebühren fordern dürfen, wenn auf Suchmaschinen auf die von ihnen verlegten Zeitungstexte oder andere Presserzeugnisse verlinkt und mit kurzen Textschnipseln hingewiesen wird.

Die Befürworter dieser Regelung – vor allem die Verlage – argumentieren, dass Firmen wie Google mit derartigen Fremdinhalten Werbeeinnahmen erzielen. Die Verlage wollen an diesen Einnahmen beteiligt werden.

Urheberrechts-Debatte im Netz

Die Gegner des Leistungsschutzrechts sagen, dass es den Verlagen automatisch Klicks und damit Werbeeinnahmen beschert, wenn Suchmaschinen ihre Erzeugnisse auflisten. Eine zusätzliche Gebühr sei nicht gerechtfertigt. Wenn ein Verlag das nicht wolle, könne er Suchmaschinen mit einem simplen Befehl im Quellcode seiner Website aussperren. Außerdem würde eine Lizenzgebühr dazu führen, dass kleinere Suchmaschinen und News-Aggregatoren nicht überleben könnten. Wie unsinnig ein solches Gesetz sei, zeige allein der Umstand, dass es etwas Vergleichbares nirgendwo sonst gebe.

Am Ende würde vor allem der Nutzer leiden, sagen Kritiker: Diejenigen, die Nachrichten vor allem über Seiten wie Google News oder Suchmaschinen wie Bing finden, müssten darauf hoffen, dass die Internetkonzerne bereit sind, für die Lizenzen zu zahlen.

  • 10.10.2012, 18:32 UhrKlaus

    Zensur?
    Eine Zensur durch eine öffentliche Behörde oder Einrichtung findet nicht statt, Herr Baehring.

    Tatsächlich erfolgt eine Filterung, um das Wort Zensur zu vermeiden, bereits in den Redaktionen statt. Berichte werden angepasst, Meinungen ebenso und wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen ins Spiel kommen ....

    Political correctness !!!!

  • 10.10.2012, 18:30 UhrIch_kritisch

    Ich finde das Leistungsschutzrecht in Ordnung. Die Zeitung muss den Journalisten bezahlen. Der Leser bezahlte früher die Zeitung. Heute ließt man alles umsonst im Internet. Wovon soll der Journalist bezahlt werden?

  • 10.10.2012, 18:27 UhrKlaus

    Wenn ein Verlag das nicht wolle, könne er Suchmaschinen mit einem simplen Befehl im Quellcode seiner Website aussperren.

    Warum machen die Verlage und Zeitungen / Zeitschriften dann so ein Trara und fordern ein Gesetz?

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