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28.07.2008 
Zusatzkosten von rund 100 Millionen Euro

PKV beklagt Abzocke in Kliniken

von Peter Thelen

Die privaten Krankenversicherungen laufen Sturm gegen die öffentlichen Krankenhäuser. Der Vorwurf: Die Häuser würden versuchen, durch Ausgründung spezieller Kliniken für Privatpatienten höhere Erlöse zu erzielen. Auf ein Jahr gesehen entstünden den Privatversicherungen dadurch bislang Zusatzkosten von rund 100 Millionen Euro – mit steigender Tendenz.

Die privaten Krankenversicherungen beklagen zunehmende Abzocke ihrer Versicherten durch Ärzte, Therapeuten und Kliniken. Foto: apLupe

Die privaten Krankenversicherungen beklagen zunehmende Abzocke ihrer Versicherten durch Ärzte, Therapeuten und Kliniken. Foto: ap

BERLIN. Dieser Trend zu Lasten der privaten Krankenversicherungen hält seit einigen Jahren an. „Inzwischen gibt es rund 50 solcher Kliniken, in denen keine grundlegend anderen Behandlungen erfolgen als in der öffentlichen Abteilung nebenan“, sagt Jens Wegner vom PKV-Verband dem Handelsblatt. Nur die Rechnungen seien deutlich höher. Auf ein Jahr gesehen entstünden den Privatversicherungen dadurch bislang Zusatzkosten von rund 100 Millionen Euro – mit steigender Tendenz.

Die Praxis ist nach Ansicht des Verbands rechtswidrig. Denn anders als bei der Privatbehandlung beim niedergelassenen Arzt dürften öffentliche Krankenhäuser für die Behandlung Privatversicherter nur die gleichen Fallpauschalen in Rechnung stellen, wie sie auch für gesetzlich Versicherte gelten. Zuschläge dürften sie nur für Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer erheben. Für die Privatbehandlung bei einem niedergelassenen Arzt gilt dagegen eine spezielle Gebührenordnung mit deutlich höheren Honorarsätzen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Rechtsprechung sieht dies allerdings anders. So hat der Bundesgerichtshof 2003 im Fall eines Patienten der Alpha Klinik München entschieden, dass eine Privatklinik grundsätzlich jeden Preis mit ihren Patienten vereinbaren und durchsetzen kann – und die private Versicherung ihn auch zahlen muss.

Der Trend zur Ausgründung von Privatkliniken sei dadurch massiv verstärkt worden, klagt Wegner. Als Vorreiter dieser Entwicklung sieht er die Helios-Kliniken. Dort werde bei der Abrechnung in Privatabteilungen mit 4 000 Euro ein Basisfallwert zu Grund gelegt, der rund 1 400 Euro über dem bundesdurchschnittlichen Fallwert liege. Während die Kosten für einen Behandlungsfall im Krankenhaus bei Privatpatienten wegen der Wahlleistungen ungefähr doppelt so hoch seien wie für die gleiche Behandlung eines gesetzlich Versicherten, lägen die Kosten in einer ausgegründeten Privatabteilung drei Mal so hoch. Dabei erfolge die Behandlung oft im gleichen Haus durch die gleichen Ärzte. Versuche der PKV, Ausgründungen von Privatkliniken gesetzlich stoppen zu lassen, hatten bislang kaum Erfolg.

Lediglich Baden-Württemberg verabschiedete 2007 ein Krankenhausgesetz, das öffentliche Kliniken verpflichtet, ihre Leistungen Privatpatienten zu den gleichen Kosten wie gesetzlich Versicherten anzubieten. Reine Privatkliniken sind danach nur erlaubt, wenn sie räumlich, personell und organisatorisch vom öffentlichen Krankenhaus getrennt sind.

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