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08.10.2007 
Problem Tarifeinheit

Post-Mindestlohn auch im Handel?

von Dietrich Creutzburg

Der Einzelhandelsverband warnt vor der Einführung eines Mindestlohns bei der Post: Auch Briefagenturen in Zeitschriftenläden und Supermärkten wären betroffen. Experten befürchten dabei die Auflösung der Tarifeinheit – und ein Problem, wie es derzeit die Bahn hat.

Die Einführung eines Mindestlohns bei der Post könnte auch Konsequenzen für den Einzelhandel haben. Foto: dpaLupe

Die Einführung eines Mindestlohns bei der Post könnte auch Konsequenzen für den Einzelhandel haben. Foto: dpa

BERLIN. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) gerät mit dem geplanten Post-Mindestlohn in eine Zwickmühle: Erklärt er den im September geschlossenen Tarifvertrag für den Briefsektor in der aktuellen Form für allgemein verbindlich, dann hebelt er damit indirekt die Tarifverträge im Einzelhandel aus. Denn auch dort werden Briefdienstleistungen erbracht, die der neue Post-Tarif im Visier hat. „Das wäre eine staatsbestimmte Auflösung des Prinzips der Tarifeinheit im Betrieb“, sagte der Arbeitsrechtler Volker Rieble dem Handelsblatt. Rieble leitet das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Universität München.

In der Konsequenz würde die Bundesregierung so eine Entwicklung fördern, wie sie die Lokführergewerkschaft GDL derzeit bei der Bahn erstreiken will: Statt einheitlicher Tarifregeln für alle Mitarbeiter eines Betriebs würden künftig auch im Handel je nach Art der Tätigkeit unterschiedliche Tarifverträge gelten. Genau diese Art der Tarifspaltung bereitet aber der Regierung, der Bahn und auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erhebliche Sorgen.

Ursache des Problems ist, dass mehrere tausend Postagenturen und Postservice-Shops in Deutschland im Auftrag des Ex-Staatskonzerns von Einzelhandelsfirmen betrieben werden. Deren Beschäftigte werden bisher nach Einzelhandelstarif bezahlt. Der Post-Mindestlohn soll nun aber für alle gewerbsmäßigen Briefdiensleister gelten, „unabhängig vom Anteil dieser Tätigkeit an der Gesamttätigkeit des Betriebes“, wie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) besorgt aus dem Tarifvertrag zitiert, den ein von der Deutschen Post AG dominierter Arbeitgeberverband (AGV) mit der Gewerkschaft Verdi abgeschlossen hat.

Nach diesem Vertrag sollen die Post-Mindestlöhne künftig zwischen acht und 9,80 Euro pro Stunde betragen – und damit zum Teil etwas über den Einstiegstarifen des Handels liegen. Geplant ist, dass die Regierung den Post-Tarifvertrag per Rechtsverordnung für allgemein verbindlich erklärt, sobald sie dafür das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geändert hat.

Damit, so folgert auch der HDE als Arbeitgeberverband des Einzelhandels, müsste auf das Arbeitsverhältnis einer Verkäuferin zukünftig der Post-Tarifvertrag angewendet werden, „nur weil sie im Lauf des Tages in der Postagentur ein paar Briefe annimmt“. Dem AGV Postdienste wirft der HDE vor, damit „in fremden Gewässern zu fischen“.

Nach Daten der Bundesnetzagentur gab es Ende 2006 in Deutschland insgesamt 12 628 Poststellen, von denen 5 566 direkt zur Deutschen Post gehörten. Die übrigen 7 062 wurden dagegen von anderen betrieben. Darunter sind Selbstständige, die weder heute noch künftig von Tarifverträgen erfasst werden, aber auch viele Einzelhandelsfirmen mit tariflich bezahlten Angestellten.

Mit der Ausdehnung des Post-Tarifs gerate auch Verdi in Erklärungsnot, urteilt Rieble. Die Gewerkschaft verstoße damit gegen „zentrale Organisationsprinzipien des DGB“. Dabei geht es um Regeln für die Branchenzuständigkeit der Gewerkschaften, die den Grundsatz der Tarifeinheit vor Spaltungsversuchen schützen sollen. Erkennbare Reibereien im Dachverband hat Verdis Post-Tarifvertrag allerdings bisher nicht ausgelöst. Das dürfte daran liegen, dass der Tarifvertrag nur in das Hoheitsgebiet branchenfremder Arbeitgeberverbände eingreift, nicht aber in das anderer Gewerkschaften: Verdi ist zugleich auch für die Tarifverträge im Handel zuständig.

Wenn DGB-fremde Berufsgewerkschaften an der Tarifeinheit kratzen, zeigt sich auch Verdi sensibel. Der GDL warf Gewerkschaftschef Frank Bsirske kürzlich vor, mit ihren „Alleingängen“ bei der Bahn „tiefe Gräben im Unternehmen“ zu reißen.

Rein rechtlich wäre nach Auffassung Riebles sowohl gegen einen separaten Lokführer-Tarifvertrag wenig einzuwenden als auch gegen einen Post-Mindestlohn, der den Einzelhandelstarif verdrängt. Allerdings habe der Arbeitsminister bei der erforderlichen Verordnung die Option, den Geltungsbereich des Post-Mindestlohns per „Einschränkungsklausel“ zu begrenzen. Wenn der Minister das Prinzip der Tarifeinheit schützen wolle, werde er diese Option „sicherlich nutzen“, vermutet Rieble.

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