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23.07.2008 
Entscheidung vor Gericht

Privatkassen gönnen AOK keine Wahltarife

von Peter Thelen

Die Privaten Krankenversicherer geben in ihrem Kreuzzug gegen neuartige Wahltarife der gesetzlichen Konkurrenz nicht auf. Zwar sind der Branchenverband und die Continentale Versicherung mit ihrem ersten Versuch gescheitert, entsprechende Angebote der AOK-Rheinland per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Doch setzen sie weiter auf eine Entscheidung vor Gericht.

BERLIN: "Wir werden jetzt die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens beim zuständigen Sozialgericht beantragen", sagte ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherer am Dienstag auf Anfrage des Handelsblatts. Damit geht der seit über einem Jahr andauernde Rechtsstreit in eine neue Runde.

Die AOK Rheinland/Hamburg bietet ihren drei Millionen Versicherten bereits seit dem Frühjahr 2007 die Möglichkeit, sich gegen einen geringen Aufpreis besser zu versichern. Dabei nutzt sie eine neue Bestimmung im Sozialgesetzbuch. Wer im Krankenhaus wie ein Privatversicherter im Einbettzimmer liegen will, muss je nach Alter zwischen 7,80 und 85,20 Euro zuzahlen. Bei teurem Zahnersatz erhalten Versicherte der AOK-Rheinland mehr Geld von der Kasse zurück, wenn sie ihren Monatsbeitrag um 2,10 Euro bis 19,10 Euro aufstocken. Eine Auslandsversicherung kostet zwischen 50 Cents und einem Euro.

Wer den Wahltarif wählt, muss sich aber verpflichten, mindestens drei Jahre bei der AOK zu bleiben. "Ohne diese Verpflichtung würden sich die Tarife nicht rechnen", sagt AOK-Chef Wilfried Jacobs. Außerdem halte die Kasse so gut Verdienende in der AOK, die sonst vielleicht zu einer Privatversicherung wechseln würden.

Die Privaten Krankenversicherer (PKV) sieht sich dagegen durch die Spezialtarife in ihrem ureigensten Geschäftsfeld bedroht. Das Einbettzimmer im Krankenhaus sei eine klassische PKV-Leistung. Das gleiche gelte für Zahnersatztarife und die Auslandskrankenversicherung. Derartige Zusatzversicherungen dürfe die AOK daher nur vermitteln, nicht aber selbst anbieten, argumentiert der Verband. So stehe es schließlich auch im Sozialgesetzbuch.

Indem sich die AOK-Rheinland darüber hinwegsetze, überschreite sie ihren gesetzlichen Leistungsauftrag. Sie nutze ihre Monopolstellung, um der PKV unlautere Konkurrenz zu machen. Damit greife sie verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Privatversicherung ein und verletze europäisches Wettbewerbsrecht.

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