Die Privaten Krankenversicherer geben in ihrem Kreuzzug gegen neuartige Wahltarife der gesetzlichen Konkurrenz nicht auf. Zwar sind der Branchenverband und die Continentale Versicherung mit ihrem ersten Versuch gescheitert, entsprechende Angebote der AOK-Rheinland per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Doch setzen sie weiter auf eine Entscheidung vor Gericht.
BERLIN: "Wir werden jetzt die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens beim zuständigen Sozialgericht beantragen", sagte ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherer am Dienstag auf Anfrage des Handelsblatts. Damit geht der seit über einem Jahr andauernde Rechtsstreit in eine neue Runde.
Die AOK Rheinland/Hamburg bietet ihren drei Millionen Versicherten bereits seit dem Frühjahr 2007 die Möglichkeit, sich gegen einen geringen Aufpreis besser zu versichern. Dabei nutzt sie eine neue Bestimmung im Sozialgesetzbuch. Wer im Krankenhaus wie ein Privatversicherter im Einbettzimmer liegen will, muss je nach Alter zwischen 7,80 und 85,20 Euro zuzahlen. Bei teurem Zahnersatz erhalten Versicherte der AOK-Rheinland mehr Geld von der Kasse zurück, wenn sie ihren Monatsbeitrag um 2,10 Euro bis 19,10 Euro aufstocken. Eine Auslandsversicherung kostet zwischen 50 Cents und einem Euro.
Wer den Wahltarif wählt, muss sich aber verpflichten, mindestens drei Jahre bei der AOK zu bleiben. "Ohne diese Verpflichtung würden sich die Tarife nicht rechnen", sagt AOK-Chef Wilfried Jacobs. Außerdem halte die Kasse so gut Verdienende in der AOK, die sonst vielleicht zu einer Privatversicherung wechseln würden.
Die Privaten Krankenversicherer (PKV) sieht sich dagegen durch die Spezialtarife in ihrem ureigensten Geschäftsfeld bedroht. Das Einbettzimmer im Krankenhaus sei eine klassische PKV-Leistung. Das gleiche gelte für Zahnersatztarife und die Auslandskrankenversicherung. Derartige Zusatzversicherungen dürfe die AOK daher nur vermitteln, nicht aber selbst anbieten, argumentiert der Verband. So stehe es schließlich auch im Sozialgesetzbuch.
Indem sich die AOK-Rheinland darüber hinwegsetze, überschreite sie ihren gesetzlichen Leistungsauftrag. Sie nutze ihre Monopolstellung, um der PKV unlautere Konkurrenz zu machen. Damit greife sie verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Privatversicherung ein und verletze europäisches Wettbewerbsrecht.
Mit diesen Argumenten zogen PKV-Verband und die Continentale Versicherung bereits im Mai vergangenen Jahres vor die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln. Sie verlangten, der AOK-Rheinland die neuen Tarife im Schnellverfahren zu verbieten. Das Landgericht erklärte sich aber ebenso wie das später angerufene Oberlandesgericht Köln für nicht zuständig und verwies das Verfahren an die Sozialgerichte.
Dort unterlagen der PKV-Verband und die Continentale aber auf ganzer Linie. Denn das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kam zu dem Schluss, dass die Gefahren, die von der AOK-Rheinland für die Geschäfte der über 40 privaten Versicherungsunternehmen ausgehen, zu gering seien, um eine Gerichtsentscheidung im Schnellverfahren zu rechtfertigen. Darüber hinaus hielt es die Klage für unbegründet. Vor allem stellten die Richter aber fest, dass die neuen Tarife den gesetzlichen Leistungsauftrag der Kassen nicht überschreiten und das Wettbewerbsrecht auf Krankenkassen nicht anwendbar sei.
"Besser hätte es nicht laufen können", meint AOK-Chef Jacobs. Er macht die ungeklärte Rechtslage dafür verantwortlich, dass die neuen Tarife bislang kein echter Verkaufsschlager geworden sind. "Wir konnten deshalb keine Werbung machen." Nur 30 000 Versicherte schlossen einen Wahltarif ab. Die meisten wählten die Auslandskrankenversicherung.
Der von der PKV entfesselte Rechtsstreit dürfte auch der Hauptgrund dafür sein, dass die AOK Rheinland bislang kaum Nachahmer gefunden hat. Nur die Techniker-Krankenkasse (TK), die besonders viele freiwillig Versicherte mit Wahlrecht zur PKV hat, wagte sich vor und bot einen Einbettzimmer-Tarif fürs Krankenhaus an. Doch das für die TK zuständige Bundesversicherungsamt genehmigte den Tarif nicht. Die Rechtsbeschwerde der Kasse dagegen laufe noch, hieß es auf Anfrage. Dagegen hält der für die Aufsicht über die AOK-Rheinland zuständige nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) Wahlleistungstarife der gesetzlichen Kassen für zulässig.


