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23.07.2008 

Mit diesen Argumenten zogen PKV-Verband und die Continentale Versicherung bereits im Mai vergangenen Jahres vor die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln. Sie verlangten, der AOK-Rheinland die neuen Tarife im Schnellverfahren zu verbieten. Das Landgericht erklärte sich aber ebenso wie das später angerufene Oberlandesgericht Köln für nicht zuständig und verwies das Verfahren an die Sozialgerichte.

Dort unterlagen der PKV-Verband und die Continentale aber auf ganzer Linie. Denn das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kam zu dem Schluss, dass die Gefahren, die von der AOK-Rheinland für die Geschäfte der über 40 privaten Versicherungsunternehmen ausgehen, zu gering seien, um eine Gerichtsentscheidung im Schnellverfahren zu rechtfertigen. Darüber hinaus hielt es die Klage für unbegründet. Vor allem stellten die Richter aber fest, dass die neuen Tarife den gesetzlichen Leistungsauftrag der Kassen nicht überschreiten und das Wettbewerbsrecht auf Krankenkassen nicht anwendbar sei.

"Besser hätte es nicht laufen können", meint AOK-Chef Jacobs. Er macht die ungeklärte Rechtslage dafür verantwortlich, dass die neuen Tarife bislang kein echter Verkaufsschlager geworden sind. "Wir konnten deshalb keine Werbung machen." Nur 30 000 Versicherte schlossen einen Wahltarif ab. Die meisten wählten die Auslandskrankenversicherung.

Der von der PKV entfesselte Rechtsstreit dürfte auch der Hauptgrund dafür sein, dass die AOK Rheinland bislang kaum Nachahmer gefunden hat. Nur die Techniker-Krankenkasse (TK), die besonders viele freiwillig Versicherte mit Wahlrecht zur PKV hat, wagte sich vor und bot einen Einbettzimmer-Tarif fürs Krankenhaus an. Doch das für die TK zuständige Bundesversicherungsamt genehmigte den Tarif nicht. Die Rechtsbeschwerde der Kasse dagegen laufe noch, hieß es auf Anfrage. Dagegen hält der für die Aufsicht über die AOK-Rheinland zuständige nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) Wahlleistungstarife der gesetzlichen Kassen für zulässig.

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