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16.01.2007 
Beitragserhöhungen

Privatversicherer wollen kräftig zulangen

Obgleich die jüngsten Änderungen an der Gesundheitsreform zugunsten der privaten Krankenversicherungen ausgefallen sind, kündigen diese Beitragserhöhungen an. Denn sie sehen sich immer noch von der Politik ungerecht behandelt. Die Zeche soll der Privatversicherte bezahlen – und das nicht zu knapp.

Für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer müssen Privatversicherte künftig wohl deutlich mehr zahlen. Foto: dpaLupe

Für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer müssen Privatversicherte künftig wohl deutlich mehr zahlen. Foto: dpa

HB DÜSSELDORF. Wer bereits jetzt Kunde der privaten Krankenversicherung (PKV) sei, müsse sich ab 2009 auf eine Erhöhung der Beiträge „um mindestens 10 Prozent oder mehr“ einstellen, sagte der Chef des Verbandes der privaten Krankenversicherungen und Vorstandschef der Signal Iduna, Reinhold Schulte, der „Rheinischen Post“" (Dienstagausgabe). Die Tarife für neue Kunden stiegen sogar um mindestens 12 Prozent. So viel koste es die Versicherungen allein, dass Kunden nun bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung ihre Altersrückstellung teilweise mitnehmen dürften, begründete Schulte die geplante Anhebung. Bisher durften die Versicherer die Rückstellung behalten.

Was die Koalition hier vorhabe, sei ein Eingriff in bestehende Verträge. „So etwas hat es in der Geschichte der deutschen Krankenversicherung noch nie gegeben“, sagte der PKV-Chef. Damit unterhöhle die Koalition das Vertrauen in den Rechtsstaat. Schulte drohte mit einer Verfassungsklage.

Schulte wetterte in der Zeitung auch gegen den Basistarif. Um ehemals Privatversicherte vor finanzieller Überforderung zu schützen, wird in der PKV ab 2009 ein Tarif eingeführt, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen soll. Risikozuschläge gibt es nicht. Der Basistarif darf auch nicht teurer sein als der gesetzliche Höchstbeitrag von derzeit 500 Euro. Wer die Prämie nicht zahlen kann, muss nur den halben Beitrag zahlen, also 250 Euro. „Damit können wir in der Regel die Kosten nicht decken. Die Differenz geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Und das treibt die Beiträge“, sagte Schulte. Denn die Differenz zum vollen Beitrag müssen die übrigen Privatversicherten über eine Umlage aufbringen. Reicht die Beitragsminderung für Bedürftige nicht, gibt es zusätzlich einen staatlichen Zuschuss.

Einschränkungen beim Wechsel in den Basistarif

Allerdings sind die Regelungen für den neuen Basistarif auf Drängen der Bundesländer erheblich PKV-freundlicher ausgefallen als ursprünglich in der großen Koalition vereinbar. Die Einführung des Basistarifs ist von 2008 auf 2009 verschoben worden. Die Union setzte zudem durch, dass die acht Millionen Privatversicherten nur befristet bis Ende Juni 2009 in den Basistarif wechseln können. Damit soll verhindert werden, dass das klassische Versicherungsgeschäft der PKV ausblutet. Privatversicherte, die älter als 55 Jahre oder hilfebedürftig sind, können aber auch danach noch in den Basistarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln.

Bis der Basistarif in Kraft tritt, haben ehemals privat Versicherte die Möglichkeit, in den ähnlich gestalteten, bisher vor allem Rentnern offen stehenden Standardtarif einzutreten. Gesetzlich Versicherte können ab 2009 jederzeit in einen Basistarif wechseln, wenn ihr Einkommen sechs Monate lang die Versicherungspflichtgrenze von 4 000 Euro im Monat übersteigt.

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