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19.03.2008 
Unternehmensteuerreform

Protest gegen neue Steuerregeln

von Donata Riedel

Für Unternehmen wird es immer schwieriger, Verluste von der Steuer abzusetzen. Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen die härteren Regeln der Unternehmensteuerreform jetzt per Verwaltungsverordnung weiter verschärfen, kritisieren die acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.

Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit Anweisungen, wie Finanzämter die neue Zinsschranke und die Regeln zum Mantelkauf anwenden sollen. Foto: dpaLupe

Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit Anweisungen, wie Finanzämter die neue Zinsschranke und die Regeln zum Mantelkauf anwenden sollen. Foto: dpa

BERLIN. Die Spitzenverbände protestieren zwar gegen diese Pläne – wahrscheinlich aber vergeblich. „Es geht uns darum, Steuergestaltung zu erschweren“, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Auf der anderen Seite seien die Unternehmen durch die Reform bei den Steuersätzen deutlich entlastet worden.

Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit für die Finanzämter Anweisungen, wie sie die neue Zinsschranke und die Regeln zum Mantelkauf anwenden sollen. Diese Regeln sollen den Gewinn vergrößern, auf den Steuern zu zahlen sind. Steinbrück will damit die Einnahmeausfälle durch die niedrigeren Steuersätze begrenzen, die zu Jahresbeginn mit der Unternehmensteuerreform eingeführt wurden. So ist die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von 39 auf knapp 30 Prozent gesunken, für Personengesellschaften wurde sie ebenfalls bei 30 Prozent begrenzt.

Im Gegenzug werden unter dem Regime der Zinsschranke Finanzierungskosten in der Regel nur noch bis zu 30 Prozent des Gewinns (Ebitda) als Verlust akzeptiert. Und bei Fusionen darf der Käufer nach den neuen Vorschriften zum Mantelkauf die Verluste des übernommenen Unternehmens nicht mehr steuerlich geltend machen.

Die neue Verwaltungsanweisung („BMF-Schreiben“) legt das Gesetz nach Meinung der Wirtschaftsverbände – vom BDI über den DIHK bis zu den großen Handelsverbänden – besonders streng zu Lasten der Unternehmen aus. „Das BMF-Schreiben zum Mantelkauf macht es Konzernen fast unmöglich, sich umzustrukturieren, ohne Verlustvorträge aufzugeben“, sagt BDI-Unternehmensteuerexpertin Antje Jasmand. Die neue Vorschrift zum Mantelkauf hatte die Wirtschaft bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Jetzt kommt sie nach Auffassung von DIHK-Experte Jens Gewinnus „noch härter als befürchtet“.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Unsicherheit auch weiterhin bei Sanierungsfusionen

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